Justizministerium legt Referentenentwurf vor

Zahlungsfristen für Rechnungen sollen kürzer werden

Handwerker sollen über eine Verkürzung der Zahlungsfristen künftig schneller zu ihrem Geld kommen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vorgelegt. Der soll sicherstellen, dass Rechnungen zügiger bezahlt werden. Das dürfte viele Handwerker freuen. Eine erste positive Reaktion kam vom Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

Es sei die erste gelungene Aktion der Großen Koalition, so Pakleppa. Nach wie vor sind Zahlungsausfälle Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Nach dem Referentenentwurf sollen Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam sein. Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist beginnen zum selben Zeitpunkt.

Ein Beispiel: Hat sich der Auftraggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Pakleppa fordert Nachbesserung bei Abschlägen: "Wir fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und Abnahmefristen weiterhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber anzuwenden."

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe / pgl

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