"Bundesländer entwerfen Luftschlösser"

Wohnungslobby kritisiert Grenze bei Sonderabschreibung

Sonder-AfA soll den Neubau ankurbeln. © Ben Baumann

Die von den Ländern geforderte Obergrenze von 2.200 Euro bei den Gestehungskosten bei der Sonderabschreibung sei zu hoch, so ein Verband der Immobilienwirtschaft.

Als deutlich zu hoch bezeichnet der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Verbands der mittelständischen Immobilienwirtschaft die von den Bundesländern vorgeschlagene Grenze für die Baukosten bei der geplanten Sonder-AfA. Diese Maßnahme soll für schnelleren Neubau von Wohnungen sorgen.

"Wer die Sonder-AfA an Gestehungskosten von höchstens 2.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche koppelt, will keinen Wohnungsneubau fördern, sondern entwirft Luftschlösser", kommentiert Martin Dornieden, Vorstandsvorsitzender des BFW-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, die Vorschläge der Bundesländer zur Sonder-AfA. "Wenn derzeit für 2.200 Euro pro Quadratmeter energieeffizienter, barrierearmer und nachhaltiger Geschosswohnungsbau in Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen möglich wäre, bräuchten wir keine Sonderabschreibung. Wenn diese Symbolpolitik der Bundesländer Realität wird, wird sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen", ist sich Dornieden sicher.

Die  Baukostensenkungskommission spricht von 3.000 Euro Gestehungskosten im Durchschnitt, staatliche Auflagen und Abgaben seien die größten Kostentreiber. "Keiner der Vorschläge zur Kostensenkung aus dem Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde bislang umgesetzt. Stattdessen wurde mit der EnEV-Verschärfung zum 1. Januar 2016 ein weiterer Kostensprung von rund sieben Prozent verursacht", moniert der Verband.

Während im ursprünglichen Entwurf der Sonder-AfA aus dem Bundesfinanzministerium die Förderung auf einen Anteil von 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beschränkt werden sollte, wollen die Bundesländer nicht nur diese Beschränkung, sondern auch einen Höchstpreis für die Gestehungs- und Anschaffungskosten von 2.200 Euro pro Quadratmeter festlegen. Wohnungen, deren Kosten darüber lägen, könnten dann nicht mal für den Sockelbetrag von 2.000 Euro eine Sonderabschreibung geltend machen. Quelle: BFW / pgl

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