Das Finanzamt kennt die Steuertricks

VPB warnt: Vorsicht bei der Grunderwerbsteuer

Der VPB warnt, dass die Grunderwerbsteuer bei einer Verflechtung von Verkäufer und Planer auf Haus und Grundstück berechnet wird.

In den letzten Jahren haben viele Bundesländer kräftig an der Schraube für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gedreht. Dass dies Bauherren und Käufer gleichermaßen trifft, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus. Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau ist somit von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Hier lässt sich zügig eine größere Position in der Hausfinanzierung sparen.

Dies gilt jedoch nur, wenn Grundstücksverkäufer und Planer wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein. Stellt das Finanzamt fest, dass der Kauf des Grundstücks an die Bedingung gekoppelt ist, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Kommen Haus und Grund aus einer Hand, wie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auch, wird die Grunderwerbsteuer immer auf den Gesamtpreis erhoben.
Quelle: VPB / bba

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