Ausweise sind nicht für jeden Haushalt verpflichtend

Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke mit Energieausweis

Auch nach der EnEV 2014 sind Energieausweise nicht für alle Haushalte verpflichtend, sondern nur bei Verkauf oder Neuvermietung.

Energieausweise am Telefon andrehen und dabei die Verbraucher täuschen, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen – das ist die Masche einer Firma mit dem Namen "Özkan Energiemarketing EF".

Laut den Betroffenen, die sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewandt haben, beginnt es mit einem unerlaubten Werbeanruf. Es wird behauptet, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Mai dieses Jahres jeder Haushalt einen Energieausweis brauche und der Anrufer diesen ausstellen würde. Stimmt der Angerufene diesem Angebot zu, erhält er eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt. Mit seiner Unterschrift bevollmächtigt der Verbraucher die Firma Özkan zur "Beantragung eines Energieausweises". Zugleich erklärt sich der Betroffene mit der "Kontaktaufnahme und der Beratung" einverstanden, die erforderlich sind, um den Ausweis zu erstellen.

"Das Perfide dabei ist die falsche Behauptung, dass ein Energieausweis jetzt für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sei. Einen Energieausweis brauchen jedoch nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen", erklärt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "So ein Ausweis sollte auch nicht auf die Schnelle telefonisch beantragt werden."

Die Firma Özkan benutze eine Verordnung, um Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch unter Druck zu setzen und hoffe, dass ein Teil der Angerufenen tatsächlich den Geldbetrag überweist, so die Verbraucherschützer. Das Unternehmen hat seinen Sitz sowie das Bankkonto in der Schweiz, was die Rechtsverfolgung im Streitfall erschwert.

Weinreuter rät betroffenen Verbrauchern auf die Anrufer nicht einzugehen und das Gespräch möglichst schnell zu beenden. Werden Unterlagen zugeschickt, sollte man auf keinen Fall den Geldbetrag überweisen. Verbraucher sollten der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend sollten sie von ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale legt allen Betroffenen nahe, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und den unerlaubten Werbeanruf bei der Bundesnetzagentur zu melden. Quelle: VZ Rheinland-Pfalz / pgl

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