Gebäudesanierung stand im Mittelpunkt der HEA-Jahreskonferenz

Verbraucherschützer warnen vor "Blindflug"

Verbraucherschützer Krawinkel fordert zuverlässigere Zahlen bei der Gebäudesanierung. © Holger Groß

Die Debatte um die Gebäudesanierung und deren Finanzierung sowie die Einführung von Smart Meters standen im Mittelpunkt der Jahrestagung der HEA.

Erfahrungen mit der Einführung von Smart-Meter-Technologien in unterschiedlichen Ländern sowie die Verschärfung von Anforderungen an die Energieeffizienz im Gebäudebereich waren Themen der Jahreskonferenz der HEA. Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte dabei eindringlich vor "einem Blindflug" bei der Gebäudesanierung: Keiner kenne die aktuelle Sanierungsrate oder die exakten Energieverbräuche des Bestands genau, mahnte er eine Verbesserung der Datenlage an.

Alle Programme bedienten nur einen technischen Ansatz, die Menschen und ihre unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse spielten dabei eine zu geringe Rolle. Einige langfristige Ziele, die derzeit Bundes- und EU-weit festgeschrieben würden, seien schlicht unrealistisch. "Eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 80 Prozent bis 2050 geht nicht", mahnte Krawinkel. Eine Lösung, um wirtschaftlich optimalere Lösungen zu bekommen, könne die Ausweisung von Sanierungsgebieten sein, für die dann in Kommunen Lösungen entwickelt würden. Auf "katastrophale Zahlen bei der KfW-Förderung" für das laufende Jahr verwies Lukas Siebenkotten. Hier müsse die Bundesregierung reagieren.

Michael Geißler, Geschäftsführer der Energieagentur Berlin, mahnte bei allen Beteiligten die Bereitschaft an, auch neue Wege zu gehen. Alleine auf die Bundesregierung zu starren reiche nicht, um eine höhere Sanierungsquote zu erreichen. "Die notwendigen fünf Milliarden werden wir von dort nicht bekommen", warnte er und forderte die Industrie auf, auch über neue Finanzierungsmodelle nachzudenken. So sei es für über 65-jährige schwierig, Kredite für Sanierungsvorhaben zu bekommen. "Ihr neues schickes Auto kann diese Zielgruppe leasen, aber bei Projekten der energetischen Sanierung funktioniert das nicht", so eine seiner Ideen.

Eine Forderung der HEA, die Unternehmen aus den Bereichen Energieversorgung und Hausgeräte organisiert, ist die nach verbesserten Modellen für das Energie-Contracting im Mietwohnungsbau. Hier müsse es einen fairen Ausgleich zwischen der Forderung nach Effizienzverbesserung und den Interessen der Mieter und Vermieter geben. "Bei Contracting im Mietbereich stimmen die Rahmenbedingungen im Massenmarkt noch nicht", betonte Jost Geweke, Vorstandsmitglied des Energieversorgers Süwag Frankfurt, in der Debatte.

Auf wenig Gegenliebe stößt bei den Energieversorgern der Entwurf eines Gesetzes für Energiedienstleistungen der EU. Er sieht vor, dass Energieversorger bei ihren Kunden jährlich 1,5 Prozent Einsparungen erzielen sollen. Das soll die Beratungsangebote stärken. Das Gegenargument der Energieversorgungsunternehmen (EVU): Sie könnten nicht für das Verhalten ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Es sei eine Drittverpflichtung, die Methoden seien unklar, ebenso wie der Zeitraum, über den diese Reduzierung erfolgen sollte, so Stefan Renner von der Österreichischen Energieagentur. Hier seien noch Klarstellungen notwendig.

Er verstehe die Einwände nicht, konterte Verbraucherschützer Krawinkel, schließlich erhielten die EVUs ein neues Geschäftsmodell frei Haus geliefert. Schon mit gering investiven Maßnahmen ließe sich die Quote von 1,5 Prozent in den ersten fünf bis zehn Jahren erfüllen. Die EVUs könnten zudem beispielsweise in Kooperationen für mehr Markttransparenz und eine Marktbereinigung bei den Handwerkern sorgen. Deren Leistungen seien häufig untransparent und zu teuer.

Nicht nur bei der Gebäudeeffizienz, auch bei der Einführung von Instrumenten, die für mehr Verbrauchstransparenz sorgen wie Smart Meter für den Stromverbrauch sei die Lage in der EU bisher noch nicht klar, erklärte Renner weiter. Bislang sehe der Rechtsrahmen bereits für 2015 die Verpflichtung zu einer monatlichen Abrechnung vor, es sei aber noch nicht klar, ob das im Gesetz wirklich so verankert werde.

Um die Prozesse vorzubereiten, wird es in Österreich eine mehrjährige Pilotphase geben um die Einspareffekte zu evaluieren. Das sei notwendig, um die Anlaufprobleme zu verhindern, die es in anderen europäischen Ländern gegeben habe. So wurden in den Niederlanden die Einführung in einer ersten Runde nach massiven Datenschutzproblemen wieder abgebrochen. In Österreich standen in einer ersten Runde die Möglichkeiten im Mittelpunkt, die ein Feedback über den aktuellen Verbrauch auf das Nutzerverhalten hat.

Es habe dabei positive Reaktionen auf Displays in den Wohnungen gegeben. Internet-Anwendungen seien ein Zusatz gewesen, wichtiger sei aber die Anzeige direkt an der Wand. Die Bereitschaft, für die neuen Geräte zu bezahlen sei vorhanden, aber gering, berichtete Renner. Der Datenschutz spielte in der Akzeptanz der Nutzer in Österreich keine entscheidende Rolle. Wichtige Botschaft für die EVUs: Durch Tarife lassen sich die Lastspitzen reduzieren, bei Versuchen in Irland ergab sich eine deutliche Reduzierung der Spitzenlast, die sich auf Tarifmodelle zurückführen ließ.

Das bestätigte Gabriela Riedmann de Trinidad, die für T-Systems für das Smart-Meter-Projekt in Friedrichshafen verantwortet. Durch transparente Rechnungen könnten die Verbraucher zirka vier Prozent sparen. Entscheidend für die Kosten-Nutzen-Analyse seien aber die Einsparungen beim Netzbetreiber durch den Spitzenlastausgleich. Wie hoch diese sein können soll demnächst die Erweiterung des Friedrichshafener Projekts um ein virtuelles Kraftwerk zeigen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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