Kreditbearbeitungskosten bei Verbraucherkrediten nicht zulässig

Verbraucherschützer kritisieren Gebühren bei Krediten

Für Verbraucherkredite darf es keine Kreditbearbeitungskosten der Banken geben, auch nicht bei Immobilienkrediten.

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2014 entschieden, dass Klauseln über Kreditbearbeitungskosten in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind.

Das betrifft beispielsweise Kredite zu PV-Anlagen, aber auch zur Finanzierung von Sanierungsvorhaben oder Immobilienkäufe. Vermehrt berichten jetzt Betroffene, dass ihnen die Erstattung nach wie vor verweigert werde, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Die Ablehnungsschreiben offenbaren, dass sich die Kreditinstitute für keine Ausrede zu schade sind", kritisiert Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale.

Nach dem Motto "Zeit ist Geld" erhielten viele Kreditnehmer die Mitteilung, man warte die Urteilsbegründungen ab und käme danach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. "Mit diesem Argument versucht zum Beispiel die Santander Consumer Bank aus Mönchengladbach Verbraucher hinzuhalten", so die Erfahrung von Holzhäuser. "Dabei dürfte der Bank spätestens seit der Entscheidung des BGH klar sein, das ihre immer wieder verwendete Argumentation, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht zum Erfolg führen kann."

Schon in seiner Presseinformation vom 13. Mai 2014 habe der BGH klargestellt, dass es sich auch dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wenn sie die Bank nur im Kopf gespeichert hat und dementsprechend immer wieder einsetze. Eine Fixierung im Preisaushang ist deshalb nicht ausschlaggebend. Ein Beispiel der Verbraucherschützer: Die Essen GmbH & Co.KG Bankgesellschaft weise Forderungen mit dem Hinweis zurück, dass es sich bei dem Darlehen nicht um einen Ratenkredit, sondern um eine Immobilienfinanzierung handele. "Auch diese Argumentation ist nicht stichhaltig", sagt Holzhäuser. "Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt." Immobiliendarlehensverträge können Verbraucherdarlehen sein und für diese gilt ebenso: Die Bearbeitung eines Kreditantrages, insbesondere die Bonitätsprüfung, stelle auch hier keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolge im Interesse der Bank.

Wann die Verjährungsfrist in diesen Fällen zu laufen beginnt, ist gerade noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Am 28. Oktober 2014 wird der BGH zu dieser Frage entscheiden. Kreditnehmer mit Verträgen aus dem Jahr 2010 oder früher können deshalb noch weiter auf Erstattung hoffen. Vorsicht sei geboten, wenn Kreditinstitute derzeit einen Kompromiss anböten, bei dem Betroffene nur einen kleinen Teil ihres Geldes zurückbekommen und auf weitere Rechte verzichten sollen. Verbraucher mit Krediten aus den Jahren 2011 oder später, die ihr Geld in den nächsten zwei bis drei Wochen nicht zurück bekommen, sollten sich an die zuständigen außergerichtlichen Schlichtungsstellen (Ombudsmann) der jeweiligen Kreditinstitute wenden, rät die Verbraucherzentrale. Quelle: VZ Rheinland-Pfalz / pgl

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