Vermittlungsausschuss beschließt endgültige Ablehnung

Steuerförderung für Gebäudesanierung gekippt

Wer saniert muss weiter ohne Steuerbonus auskommen. © EnBauSa.de/ C. Hoffmann

Über die Steuerförderung für die Gebäudesanierung kam keine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat zustande. Die Pläne sind damit endgültig vom Tisch.

Mit einer schlechten Nachricht für Hauseigentümer geht das Jahr zu Ende. Nach langem Gerangel hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag entschieden, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu kippen.

Das über einjährige Vermittlungsverfahren ist damit beendet. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche strittigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich gewesen sei. Ein Zankapfel war die Verteilung der Lasten zwischen Bund und Ländern.

Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.

Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.

Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungsvorschlag noch bestätigen. Quelle: Bundesrat / pgl

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