Vermittlungsausschuss soll angerufen werden

Steuerbonus für Sanierung wieder im Gespräch

Steuerentlastung bei Gebäudesanierung wird wieder zum Thema. © Schütz/Pixelio

Steuererleichterung bei der Gebäudesanierung hat noch eine Chance. Der Vermittlungsausschuss soll einen Kompriss zwischen Bundesrat und Bundesregierung finden.

Es kommt Bewegung in die Debatte um die steuerliche Abschreibung bei der Gebäudesanierung. Bundesregierung und Opposition wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat hatte relativ überraschend im Juli 2011 die Pläne der Bundesregierung abgelehnt, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen zu verbessern.

Zustimmung kam im Juli von unionsgeführten Ländern wie Niedersachsen und Bayern. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sprach sich im Sommer erneut für stärkere Steueranreize aus. Andere Bundesländer sahen Nachbesserungsbedarf.

In der nächsten Runde geht es darum, Kompromisse auszuhandeln. "Bund und Länder sind jetzt in der Verantwortung, zumindest im zweiten Anlauf doch noch eine Lösung zu finden", meldete sich Baden-Württembergs neuer Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zu Wort. Baden-Württemberg hatte sich bei der Abstimmung im Juli für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, konnte sich aber mit dieser Position nicht durchsetzen.

Das von der Regierung entworfene und von zahlreichen Verbänden begrüßte Gesetz sah vor, dass jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Das verkürzt die bisherigen Abschreibungszeiten deutlich auf dann nur noch zehn Jahre.

Die Länder sollten von den geschätzten Mehrkosten aufgrund von Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Euro bis zu 900 Millionen tragen. Das war einer der Punkte, die zur Ablehnung geführt haben. Die Länder hätten einen Großteil der Finanzlast zu tragen. Das sei mit der Verpflichtung der Länder, bis zum Jahr 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auszukommen, nicht zu vereinbaren.

Ein weiterer Punkt, den die Länderkammer kritisch sieht, ist die bisherig vorgesehene Steuerminderung über Abschreibung. Die begünstige Leute, die mehr verdienen. Mit einer Zulage, die für eine energetische Gebäudesanierung bezahlt wird und die allen gleichermaßen zugute kommen würde, könnten sich die Länder eher anfreunden.

Bei einer steuerlichen Entlastung der Hausbesitzer müsse auch eine Änderung der Umlagehöhe auf die Mieter erfolgen, so eine weitere Forderung der Länder. Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass von einer Minderung der Kosten durch den Steuerbonus in Höhe von 30 Prozent ausgegangen werden muss. Das würde bedeuten, dass nur 70 Prozent der realen Sanierungskosten mit dann weiter 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu wäre aber auch eine Änderung des Mietrechts notwendig. Unter anderem hatte der Mieterbund gefordert, dass auch die Mieter von den Steuersenkungen profitieren müssten.

Bei Experten herrscht Erleichterung darüber, dass Bewegung in die Debatte kommt. Es sei wichtig, dass Förderung und Ordnungsrecht verzahnt würden, und hier sei die steuerliche Absetzbarkeit eine entscheidende Frage, betonte Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der Dena gegenüber EnBauSa.de.

Nahezu alle Akteure aus der Umwelt- und Baubranche von den Gewerkschaften über den Mieterbund bis zu den Verbänden hatten sich vehement für die steuerliche Entlastung bei der Gebäudesanierung als Anreiz für private Hausbesitzer engagiert. Gerd Billen, Chef der Verbraucherzentrale, sprach das Thema in den Konsultationen zu den Klimazielen an.

Als aktuell kritischen Punkt sehen die Verbraucherschützer die Gebäudesanierung. "Die steuerlichen Erleichterungen für die Gebäudesanierung müssen dringend auf den Weg gebracht werden", legte Billen der Kanzlerin ans Herz. Die Verbraucherschützer fordern eine zügige Einigung im Vermittlungsausschuss: "Wir erwarten, dass auch die Länder ihren Beitrag leisten, um den Investitionsstau aufzulösen." Die Kosten der Gebäudesanierung könnten nicht alleine von den Mietern und Privateigentümern aufgebracht werden. Der Verband schlägt vor, die Steuererleichterungen an Einkommensgrenzen zu koppeln und maximale Förderbeträge festzusetzen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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