Kommunen können Zuschüsse für energetische Sanierung anfordern

Schleswig-Holstein stockt KfW-Fördermittel auf

Das Land Schleswig-Holstein bietet Kommunen, die Quartierskonzepte für energetische Sanierung entwickeln, Zuschüsse zu KfW-Mitteln an.

Schleswig-Holstein bietet Kommunen, die das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" nutzen, eine Mitfinanzierung an. Damit können Kommunen den Eigenanteil reduzieren.

Antragsberechtigt sind alle Städte in Schleswig-Holstein, die mindestens die Funktion eines Unterzentrums erfüllen. Mittel gibt es nur bei einem positiven Bescheid der KfW. Das Innenministerium des Landes stellt zudem Dienstleistungen zur Qualifizierung des Förderantrags an die KfW sowie für die Umsetzungsphase bereit. Zu diesen Services gehören ein Beratungspaket "Energetische Stadtsanierung" durch die Energieagentur und die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. sowie Arbeitshilfen und Datengrundlagen zur energetischen Stadtsanierung und zu Wärmenetzen.

Wer die Mittel des Landes in Anspruch nehmen will, muss auch die Beratung durchlaufen. Das Beratungspaket steht gegen Bezahlung auch dann zur Verfügung, wenn die Mitfinanzierung des Landes nicht in Anspruch genommen wird.

Die Mittel aus dem Sonderkontingent "Energetische Stadtsanierung" mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 500.000 Euro werden im Rahmen des laufenden Wohnraumförderungsprogramms vergeben. Darin werden die Fördermodalitäten präzisiert, so auch die zeitliche Begrenzung des Sonderkontingents auf den 31.12.2013 und der Ablauf der Beantragung und Antragsqualifizierung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wenn sich der Förderantrag auf ein Quartier bezieht, das ganz oder zu wesentlichen Teilen in einem Fördergebiet der Städtebauförderung liegt, kann alternativ zur Wohnraumförderung eine Förderung aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen. Quelle: Pressestelle Umweltministerium Schleswig-Holstein / 117pgl

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