Landesbauordnung enthält neue Gebäudeklasse

Rheinland-Pfalz vereinfacht Bauen mit Holz

Bauen mit Holz wird in Rheinland-Pfalz einfacher. © P. Grund-Ludwig

Die Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz erleichtert seit 1. August das Bauen mit Holz.

In Rheinland-Pfalz wird Bauen mit Holz erleichtert. Holzhäuser mit bis zu fünf Stockwerken dürfen auch ohne Sondergenehmigung errichtet werden. "Jedes fünfte Haus wird in einer Holzkonstruktion verwirklicht. Die Bedeutung wird in Zukunft wachsen, denn der Anwendungsbereich des Holzbaus wird erweitert. So wurde in der neuen Landesbauordnung eine neue Gebäudeklasse eingeführt, die im Wesentlichen vier- bis fünfgeschossige Gebäude beinhaltet", sagte die zuständige Finanzministerin Doris Ahnen. 

Große Vorteile der neuen Regelungen zum Bauen mit Holz sieht Hans-Jürgen Stein, Architekt aus Kassel und Vorstandsmitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, für die Wohnraumversorgung in den Städten: "Nachverdichtungen und Aufstockungen können in Städten wie Mainz oder Trier, wo es an Wohnraum mangelt, in Holzbauweise schnell und nachbarschaftsverträglich umgesetzt werden. Dank der neuen Landesbauordnung wird das in Zukunft leichter gehen. Bauen mit Holz hat hier viele Vorteile: schneller Baufortschritt, gute Investitionsmöglichkeiten für private Immobilienbesitzer gerade bei kleinen Maßnahmen, neuer zentrumsnaher Wohnraum als Entlastung für den Wohnungsmarkt, und zwar ohne neuen Flächenverbrauch, Schließung von Baulücken, die Stadtreparatur bei untergenutzten Grundstücken."

Durch die Erleichterungen der Landesbauordnung für den Holzbau könne in größerem Umfang als bisher nachhaltig gebaut werden, so Ahnen. "Aufgrund des großen Waldanteils in Rheinland-Pfalz können die Wege zwischen der regionalen 'Produktion' und der Verwendung des Bauproduktes minimiert werden. Dies wirkt sich ebenfalls positiv auf die Energiebilanz der fertigen Gebäude aus", sagte der Leiter des Landesbetriebs Landesforsten, Jens Jacob.

Die Entwicklung der Vorschriften zum Holzbau befinde sich im Fluss, so die Ministerin. "Die Arbeitsgemeinschaft der Bauminister begleitet mit ihren Fachkommissionen diese Entwicklung. In der Zukunft sehe ich weitere Erleichterungen. Bereits jetzt können Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, wenn ein baulicher Brandschutz nachgewiesen wird, der das erforderliche Sicherheitsniveau trotzdem erreicht. Damit können weitere, bisher nicht geregelte Formen des Holzbaus in der Praxis Anwendung finden", sagte die Ministerin. Doris Ahnen signalisierte Zustimmung zum Wunsch der Architektenkammer, "dass der öffentliche Bauherr mit gutem Beispiel vorangehen, neue Wege ausprobieren, kreative Lösungen ermutigen, Ungewohntem eine Chance geben möge." Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz / pgl

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