Seit Ende Oktober 2015 können sich Experten eintragen

Registrierung für KfW-Programm Nichtwohngebäude läuft

Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude können sich jetzt eintragen, um KfW-Förderanträge erstellen zu dürfen.

Seit Ende Oktober können sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes auch Fachleute eintragen, die KfW-Effizienzhäuser im Nichtwohngebäudebereich planen und in der Umsetzung begleiten. So können Unternehmen und Kommunen künftig schnell Experten für energiesparendes Bauen und Sanieren von Büros, Fabriken, Schulen oder Hotels finden.

Seit dem 1. Juli 2015 fördert die KfW die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie (KfW-Programme 276, 277, 278). Außerdem sind die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude wie Schulen oder Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2015 um eine Neubauförderung erweitert (KfW-Programme 217 - 220). In diesem Zusammenhang wurde die Energieeffizienz-Expertenliste um die neue Kategorie Nichtwohngebäude ergänzt.

Analog zum KfW-Programm Wohngebäude müssen die künftigen Nichtwohngebäude-Experten eine Grund- und eine Zusatzqualifikation vorweisen. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Paragraf 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Zusatzqualifikation weisen die Experten über Weiterbildungen oder eine Referenz nach. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 150 Unterrichtseinheiten. Sie unterteilt sich in Basisthemen energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie ein Zusatzmodul "Planung und Umsetzung Nichtwohngebäude".

Experten, die bereits in den Kategorien "Wohngebäude (KfW)" und/oder "Vor-Ort-Beratung (BAFA)" eingetragen sind, müssen lediglich noch Weiterbildungen im Umfang von 50 Unterrichtseinheiten nachweisen. Für sie fallen bei einer zusätzlichen Listung als Experte für Nichtwohngebäude auch keine weiteren Gebühren an. Ein neuer Eintrag in die Liste kostet einmalig 50 Euro (netto), hinzu kommt ein Jahresbeitrag in Höhe von 100 Euro (netto). Quelle: Dena / pgl

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