Streit über Mietminderung bei energetischer Sanierung

Reform des Mietrechts geht ins Parlament

Kabinettsentwurf zur Mietrechtsreform: Es geht um eingeschränkte Mietminderung bei energetischer Sanierung. Der Mieterbund lehnt es ab, der Wohnungswirtschaft geht es nicht weit genug.

Der Mieterbund ist mit dem jetzt vorgelegten Kabinettsentwurf der Mietrechtsreform unzufrieden, die Immobilienverbände sehen ihn als ersten richtigen Schritt, fordern aber weitere Nachbesserung. Der Entwurf entspricht dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Mietrechtsreform vom November 2011.

Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds kritisiert gegenüber EnBauSa.de insbesondere das Vorhaben, dass bei einer energetischen Modernisierung die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen sein solle. Das bringe finanziell im Vergleich zu den Sanierungskosten wenig und sei deshalb bei einer Entscheidung für oder gegen eine Sanierung nicht relevant, argumentiert Ropertz. Außerdem sei das Verfahren "rechtsdogmatisch grober Unfug". Es gehe um eine erbrachte Leistung, und wenn die nicht in vollem Umfang erbracht werde müsse dafür auch nicht voll bezahlt werden. Da mache insbesondere die Begrenzung keinen Sinn, denn auch schon während der ersten drei Monate sei ja die Leistung vermindert.

Er hoffe "dass die Reform nicht so aus dem Parlament herausgeht wie sie hineingegangen ist", sagt Ropertz. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen hatten bereits eigene Vorschläge zur Mietrechtsreform vorgelegt. Er hoffe nun "auf den Sachverstand auch in der Koalition", so Ropertz.

Aus seiner Sicht ist der Entwurf "reine Klientelpolitik, die Bundesregierung hat eine Mietrechtsreform versprochen und sieht sich hier in der Pflicht zu liefern." Es sei aber riskant, da es die Vorbehalte der Mieter gegen energetische Sanierung stärke, die Aufbruchstimmung für die Modernisierung bleibe auf der Strecke.

Axel Gedaschko vom wohnungswirtschaftlichen Verband GdW begrüßt das Vorhaben. Allerdings sei die Abgrenzung zwischen Maßnahmen der energetischen Modernisierung einerseits und der Instandhaltung und Instandsetzung anderseits sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter schwer. Damit das gesetzgeberische Ziel auch erreicht werden kann, sei hier eine praxisgerechte Vereinfachung nötig, so der Verband. Im GdW sind zirka 3.000 Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vertreten.

"Endlich kommt Bewegung in eines der zentralen Gesetzgebungsverfahren aus dem Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung ist auf dem richtigen Weg. Jetzt gilt es, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende zu bringen", kommentiert Thomas Zinnöcker, Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). Der ZIA ist die Branchenvertretung der Immobilienwirtschaft, zu den Mitgliedern unter anderen zählen neben Wohnungsunternehmen auch Banken, Bauträger und Architektenverbände. pgl

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