Koppelung von Online-Schätzung und Maklermeinung

Portal soll Wertermittlung von Häusern vereinfachen

Ein neues Portal will Hausbesitzern dabei helfen, den Wert ihrer Immobilien richtig zu schätzen.

Wer schon mal ein Auto verkauft hat, der kennt sicherlich die Schwacke-Liste. Mit dieser Liste können Verkäufer rasch den Wert des eigenen Autos einschätzen. Was aber tun, wenn das Eigenheim verkauft wird? Eine Schwacke-Liste gibt es in diesem Fall nicht.

Privaten Hausbesitzern fällt es daher oft schwer, den Marktwert ihrer Immobilie realistisch zu bestimmen. "Meistens schätzen Eigenheimbesitzer den Wert zu hoch ein. Schließlich haben Besitzer über Jahre hinweg erhebliche Summen in den Aufbau und die Instandhaltung der eigenen vier Wände investiert", erklärt Sun Jensch, Geschäftsführerin beim Maklerverband IVD. Hinzu kommt, dass täglich in vielen Medien von boomenden Wohnungspreisen die Rede ist. "Der Wohnimmobilienmarkt ist tatsächlich attraktiv, aber nicht überall in Deutschland gleichermaßen", erklärt Jensch.

Viele Wohnungsverkäufer suchen als Erstes Rat im Internet. Zahlreiche Immobilienportale bieten schon ab 15 Euro erste Hinweise auf den Wert der eigenen vier Wände. Mithilfe dieser Portale erfolgt die Preisbestimmung durch den Vergleich mit Immobilien in der Umgebung. Es werden auch weitere Kriterien erfasst, wie Wohnungsgröße oder auch Zuschnitt der Zimmer, so dass Nutzer einen bestmöglichen Überblick über Wohnungsverkäufe ähnlicher Wohnungen in der Nähe erhalten. "Mit Online-Portalen können Hausbesitzer anhand einiger Kriterien leicht einen ersten groben Überblick über den Wert ihrer Immobilie gewinnen", so Jensch. "Sehr präzise sind Online-Portale aber nicht. Es kann erhebliche Abweichungen zum tatsächlichen Verkaufspreis geben", erklärt Jensch.

Eine Alternative ist, den Wert des Eigenheims von einem Makler schätzen zu lassen, der dies ohne gesondertes Honorar durchführt. "Gerade lokale Makler wissen sehr genau, wie der Markt funktioniert und was potenzielle Käufer suchen", so Jensch. Makler verfolgen aber unter Umständen eigene Interessen. Jeder Makler hofft, mit der Abwicklung des Hausverkaufs beauftragt zu werden und Provision zu verdienen. Es ist unter Umständen schwierig, herauszufinden, wer unabhängig die Interessen seiner Kunden vertritt. Auch fällt es Wohnungsverkäufern schwer, die Qualität eines Maklers einzuschätzen.

Eine neue Variante bietet das Online-Portal www.realbest.de. Das Unternehmen bietet eine Kombination aus Online- und Makler-Schätzung. Wie viele andere Portale auch bietet es Wohnungsverkäufern zunächst die Möglichkeit, eine erste Einschätzung des Immobilienwertes über einen Online-Rechner zu erhalten. "Sobald ein Wohnungsverkäufer anfragt und eine erste Online-Einschätzung nach wenigen Minuten erhalten hat, werden innerhalb der Region drei weitere Makler kontaktiert", erklärt Axel Winckler, Geschäftsführer bei realbest. "Die drei Makler geben dann innerhalb der nächsten 24 Stunden ihre Einschätzung ab", so Winckler.

In vielen Fällen ist die Einschätzung nach dem zweiten Login auf der Seite sofort verfügbar. "Die Wohnungsverkäufer können aber selbst entscheiden, ob sie mit den Maklern Kontakt aufnehmen wollen", ergänzt Winckler. Die Online-Schätzung ist kostenlos. "Schaltet der Käufer über unsere Seite einen Makler ein, so bekommen wir einen Teil der Maklerprovision", so Winckler. Das heißt nur, wenn der Hausverkauf auch über realbest abgewickelt wird, behält das Portal einen Teil der Provision, der Rest geht an den beauftragten Makler.

Wer es jedoch ganz genau wissen will, kommt um ein professionelles Gutachten nicht herum. In der Regel kostet dies jedoch mehrere Tausend Euro. Professionelle Sachverständige ermitteln auch Merkmale, die auf die Schnelle online nicht erhoben werden können. Dazu zählen beispielsweise der Zustand von Rohrleitungen oder der Elektrik. "Ein ortsansässiger Gutachter ist sinnvoll, wenn ein Erbfall oder eine Scheidung ansteht", sagt Jensch. Denn das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat auch vor Gericht Bestand. Quelle: IVD / pgl

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