Anträge sind ab 14. Februar 2011 möglich

Nordrhein-Westfalen legt wieder Förderprogramm auf

Landesmittel zum Umstieg auf Erneuerbare gibt es in NRW wieder. © Pixelio / S. Hübers

Wer in NRW sanieren will, kann ab 14. Februar wieder Förderanträge stellen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 2011 wieder landeseigene Fördermittel für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Anträge können zwischen dem 14. Februar und dem  13. Oktober 2011 eingereicht werden. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung läuft Ende 2011 aus.

Gefördert werden unter anderem Anlagen, die Abwärme nutzen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen im Rahmen einer Einzelfallprüfung, Solarthermie in Passivhäusern, bei Drei-Liter-Häusern in Solarsiedlungen, bei Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten und für die Versorgung mehrerer Gebäude, Biomasseanlagen in Koppelung mit Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen ab 2 Kilowatt Peak und in 3-Liter- oder Passivhäusern ab 1 Kilowatt Peak, Passivhäuser und Drei-Liter-Häuser sowie Wärmeübergabesysteme für Nah- und Fernwärme unter bestimmten Voraussetzungen.

Für Wohnungslüftung für eine Wohneinheit, Solarthermie, Fotovoltaik, Passivhäuser, Drei-Liter-Häuser und Fern- oder Nahwärmeanschluss gibt es feste Beträge, andere Investitionen werden anteilig gefördert. Zuwendungen sind neben den Planungs- und Anlagenkosten auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie Blower-Door-Tests zur Prüfung der Luftdichtigkeit.

Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem Landesmittel zur Wohnraumförderung. Das Land stellt dafür 200 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereit. Wer mit Landesmitteln für den Bau oder Kauf seiner neuen Immobilie rechnet, sollte sich mit seinem Antrag beeilen. "Der Fördertopf wird in diesem Jahr schnell ausgeschöpft sein", sagt Thorsten Berg, Pressereferent der LBS West. Die Landesregierung hat das Budget für die Förderung von Neubauten und den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum von 500 auf 200 Millionen Euro reduziert. Auch erhalten zuerst diejenigen Geld, die 2010 nicht mehr zum Zug kamen.

Die zinslosen oder zinsverbilligten Förderdarlehen erhalten Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die grundsätzliche Förderung für einen Neu- oder Anbau liege je nach Gemeindeklassifikation zwischen 40.000 und 70.000 Euro. Sie erhöhe sich für jedes Kind um weitere 5.000 Euro. Für Objekte in Ballungsgebieten und kreisfreien Städten könnten weitere 15.000 Euro Förderung hinzu kommen. Für die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Köln, Leverkusen und Münster gebe es einen Stadtbonus von zuzüglich 5.000 Euro.

Zusätzlich kann ein Starterdarlehen von 10.000 Euro gewährt werden. "Beim Kauf einer geförderten Bestandsimmobilie gibt es eine Förderung, die bis zu 80 Prozent der Grundpauschale ausmachen kann", sagt Berg.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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