Befragung zeigt Defizite auf

Neues Bauvertragsrecht ist Herausforderung für Planer

Bei Bauprojekten stellt das neue Bauvertragsrecht höhere Anforderungen an Planer. © P. Grund-Ludwig

Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen sind durch den Bundesrat. Damit kommt das Bauvertragsrecht ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Neben mehr Rechtssicherheit und -klarheit erwartet die Verbraucher damit ab dem 01. Januar 2018 vor allem auch mehr Transparenz hinsichtlich Vorschriften und Verträgen. Für viele Planungsbüros bedeutet das neue Bauvertragsrecht eine große Umstellung. 

Eine Befragung des Qualitätsverbunds Planer am Bau unter 104 Planungsbüros hat ergeben, dass es großes Verbesserungspotenzial bei den Planungsbüros gibt. Ergebnisse waren unter anderem, dass bisher 54 Prozent der Architektur- und Ingenieurbüros bei ihrer Strategie die Erwartungen ihrer Kunden nicht berücksichtigen und mehr als 50 Prozent keine definierten Abläufe zur Erfassung der Kundenerwartungen aufweisen. Auch Schulungen zur Kundenorientierung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lediglich in 14 Prozent der Fälle angeboten.

In Sachen Reklamation gebe es ebenfalls deutliche Mängel, so die Ergebnisse der Befragung. So verfügten über 90 Prozent der Planungsbüros über kein dokumentiertes Reklamationsmanagement und sogar 95 Prozent dokumentierten ihre Fehler gar nicht.

Im Gegensatz zu den bauausführenden sowie planenden Unternehmen können sich Deutschlands Bauherrinnen und Bauherren über das neue Bauvertragsrecht freuen. Konkret bedeuten die Änderungen unter anderem, dass sie zukünftig das Recht eingeräumt bekommen, ihren Bauvertrag mit dem Bauunternehmen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Außerdem sorgen neue Regelungen dafür, dass kurzfristige Änderungswünsche der Bauherren in Zukunft besser Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind Bauunternehmen fortan in der Pflicht, den Verbrauchern vor Vertragsabschluss einen Überblick über die angebotene Leistung zu geben, damit diese Angebote besser vergleichen können. Und auch in Sachen Termine und Fristen gibt es Neuerungen

Damit Verbraucher in Zukunft mehr Planungssicherheit haben und sich auf Fristen der Unternehmen und Planungsbüros verlassen können, müssen Bauverträge künftig Angaben zur Fertigstellung enthalten. Die Bauunternehmen, aber auch Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland haben infolgedessen zukünftig alle Hände voll zu tun. Um den neuen Gesetzesänderungen gerecht zu werden, müssen sich viele von ihnen umstellen und die veränderten Bedingungen und Anforderungen neu in den Arbeitsalltag integrieren. QualitätsVerbund Planer am Bau / pgl

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