Prüfungsverfahren wird verkürzt

Mustervertrag macht Contracting einfacher

Ein Mustervertrag, den die KEA erarbeitet hat, macht das Erstellen von Contracting-Verträgen einfacher.

Energiespar-Contracting ermöglicht finanzschwachen Gebäudeeigentümern, ihre Liegenschaften ohne eigenes Kapital energetisch zu sanieren. Noch bieten jedoch zu wenige Unternehmen, Ingenieurbüros und Handwerksbetriebe diese Dienstleistung an. Ein Grund sind die komplizierten und umfangreichen Vertragsunterlagen, deren Erstellung besonders bei kleineren und mittleren Gebäudesanierungen oft ein zu großer Aufwand ist.

Das Kompetenzzentrum Contracting der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat jetzt zusammen mit Partnern die Verträge vereinfacht, um den Markt auch auf diese Objekte auszuweiten. Der neue zehn Seiten lange Mustervertrag kann mitsamt Anlagen beim Kompetenzzentrum Contracting angefordert werden. Die Unterlagen sind modular und als offenes Dokument angelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Inhalt anhand kreditrechtlicher Vorgaben geprüft und freigegeben.

Contractoren profitieren von den standardisierten Unterlagen besonders bei kleineren und mittleren Projekten. Der Aufwand, hier einen passenden Vertrag zu erstellen, war bisher im Vergleich zum Ertrag in vielen Fällen zu hoch. "Jetzt geht es deutlich schneller", sagt Rüdiger Lohse, der Leiter des Kompetenzzentrums Contracting der KEA. "Mit den vereinfachten Unterlagen wollen wir mehr Unternehmen dazu bewegen, in den Contracting-Markt einzusteigen." Damit würde sich das Angebot für interessierte Kommunen, Gewerbebetriebe, Sozialeinrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften verbessern und mittelfristig auch günstiger werden, so Lohse.

Partner des Kompetenzzentrums Contracting sind der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB), die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Fachverbände aus dem Handwerk. Ein weiterer Vorteil des Mustervertrags: Contractoren, die den Vertrag nutzen, durchlaufen bei Bürgschaftsbanken ein standardisiertes, vereinfachtes Prüfungsverfahren. Seit Januar 2016 vergeben die 16 deutschen Bürgschaftsbanken an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Bürgschaften in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Mit Contracting-Bürgschaften können sowohl Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen als Contractor oder Kunde als auch die Vertragserfüllung abgesichert werden.

Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand ist derzeit besonders gut: So unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Vorstudien sowie Angebotsabfragen und Ausschreibungen. Quelle: KEA / pgl

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