Erhöhung der Rente ist damit möglich

Minijobber können mit Kleinbetrag Wohn-Riestern

Minijobber können sich mit einem relativ geringen Eigenbeitrag Wohn-Riester-Förderung sichern. Darauf weist die LBS hin.

Minijobber können sich den Zugang zur Riester-Förderung mit einem geringen Eigenbetrag zur Rentenversicherung sichern. Darauf weist die LBS West hin.

"Der Nachteil: Minijobber haben nur einen Minimalanspruch bei der Rentenversicherung und so zunächst einmal keinen Anspruch auf die Wohn-Riester-Förderung", erklärt Thorsten Berg, Pressereferent der LBS West. Um das zu ändern und in den Genuss der staatlichen Riester-Zulagen und möglicher Steuervorteile zu kommen, müssen Minijobber schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber auf ihre Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten und den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Beitragssatz aufstocken. Diese Differenz beträgt 4,9 Prozentpunkte. Bei einem monatlichen Einkommen von 400 Euro 19,60 Euro, ein Betrag, der freilich für Minijobber erheblich ist.

Gerechnet hat die LBS West für eine vierköpfige Familie. Um die volle Riester-Förderung zu bekommen, stockt der Minijobber im Beispiel seine eigenen Rentenleistungen pro Jahr um 235,20 Euro auf und zahlt den Sockelbeitrag von 60 Euro auf seinen Riester-Bausparvertrag ein. Als Gegenleistung erhält er vom Staat 524 Euro Riester-Zulagen, also mehr als er selbst einzahlt. Diese setzen sich zusammen aus 154 Euro Grundzulage und zweimal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 gibt es sogar 300 Euro Kinderzulage. Mit Wohn-Riester muss er nicht bauen, das Geld kann auch als Zusatzrente angespart werden.

Quelle: LBS West / pgl

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