Nachbesserungen im Bundestag gefordert

Mietpreisbremse sorgt für Zoff in der Koalition

Die Mietpreisbremse sorgt für Debatten. Die CDU fühlt sich beim Gesetzentwurf übergangen und fordert Nachbesserungen im Bundestag.

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse, den Justizminister Heiko Maas vorgelegt hat, sorgt für ordentlich Zoff in der Koalition. Der CDU-Wirtschaftsrat ist sauer, weil er nicht gehört wurde. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände warnen, der Entwurf habe vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand.

Der Entwurf ist nach Angaben der Süddeutschen Zeitung seit 19. März in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Er enthält zum einen das "Bestellerprinzip" für Makler. Danach sollen die Gebühren stets von dem zu bezahlen sein, der einen Vermittler beauftragt. Besonders in heiß umkämpften Märkten ist dies bislang nicht der Fall.

Wichtiger ist aber die sogenannte Mietpreisbremse. Die war im Koalitionsvertrag vereinbart. Künftig soll in angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietung die Miete nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen werden.

Gegenwind gab es vom Koalitionspartner CDU. Der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses, Jan-Marco Luczak (CDU), beklagt sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass es keine Absprache zum Entwurf gegeben habe. Deutlicher wurde der Vorsitzende der Bundesfachkommission Stadtentwicklung, Bau und Immobilien im Wirtschaftsrat der CDU Marc Weinstock. Es werde "spätestens im Deutschen Bundestag eine erhebliche Kurskorrektur des angedachten Gesetzentwurfes geben müssen. Wir werden die Koalitionäre in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass im Koalitionsvertrag flankierend zur Mietpreisbremse auch ein Maßnahmenplan zur Belebung der Wohnungsbautätigkeit vereinbart worden ist. Davon erzählt das Bundesjustizministerium derzeit herzlich wenig, obwohl man mit einfachen Instrumenten die richtigen Investitionsanreize setzen könnte", meldet er sich per Pressemitteilung zu Wort.

Außerdem müsse es feste Kriterien geben, anhand derer die Länder Gebiete mit Wohnungsmangel ausweisen dürfen. "Wenn wir solche Gebietsausweisungen nicht an messbaren Faktoren wie Leerstandsquoten oder an Preisentwicklungen in definierten Zeiträumen festmachen, wird es bald Wildwuchs an mietpreisgebremsten Wohnungsmärkten geben", befürchtet Weinstock.

Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, schürt den Zwist. Der Entwurf enthalte "einen klaren Bruch des Koalitionsvertrages" und sei "ein verfassungsrechtlicher Drahtseilakt". Gemäß der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD solle die Mietpreisbremse nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten greifen. Laut dem nun vorgelegten Referentenentwurf sei aber die bloße Gefahr eines Wohnungsmangels ausreichend. "Ob dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, ist mehr als fraglich", so Gedaschko. Er fordert außerdem im Gleichklang mit Luczak eine Begrenzung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre.

Der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse werde bundesweit zu Rechtsstreitigkeiten über die erlaubte Miete führen. Davor warnt Haus & Grund Deutschland. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorlegt, von dem er selbst Schwierigkeiten und Probleme für Mieter und Vermieter bei Ermittlung der Vergleichsmiete erwartet", kommentierte Verbandschef Rolf Kornemann. Viele der Beteiligten kritisieren zudem, dass es nicht parallel zur Mietpreisbremse Initiativen zur Neubauförderung gibt. 117pgl

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