Bis zu 15.000 Euro Bußgeld für fehlende Angaben

Mangelhafte Immobilienanzeigen können teuer werden

Ab dem 1. Mai werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ab dem 1. Mai werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt. Bereits seit Mai 2014 muss mit einem Bußgeld rechnen, wer Interessenten nicht spätestens zur Immobilienbesichtigung einen Energieausweis vorgelegt und diesen bei Vertragsabschluss übergeben hat. Die Ahndung der mangelhaften Immobilienanzeigen kommt nun neu hinzu. 

Ein Energieausweis enthält sämtliche Pflichtangaben, die laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden müssen. Ausgestellt wird er durch einen zugelassenen Energieberater, die Gültigkeit beträgt zehn Jahre. Zentrale Informationen sind der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr sowie eine entsprechende Energieeffizienzklasse (A+ bis H) des Gebäudes. Man unterscheidet den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis.

Zuständig dafür, sicherzustellen, dass die Immobilienunternehmen ihren Informationspflichten in Anzeigen und bei Vermietungen nachkommen, sind in Deutschland die Bundesländer. Die Deutsche Umwelthilfe versucht derzeit mit einer Umfrage herauszufinden, welche Länder die dafür nötige Infrastruktur geschaffen haben. Mitte April sollen dazu Ergebnisse vorliegen. Quelle: Brunata-Metrona / sth

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