Baden-Württemberg weitet Energiesparcheck aus

Länderförderung für Sanierung bleibt relativ stabil

Länder bieten Fördermittel zur Gebäudesanierung. © KfW/Klewar

Die Förderung der Gebäudesanierung erfolgt durch Bund, Länder, Kommunen und Hersteller. Die Fördertöpfe der Länder sind relativ stabil.

Neben der Förderung über verbilligte KfW-Kredite zur Gebäudesanierung und Zuschüsse des Bafa aus dem Marktanreizprogramm gibt es in einigen Bundesländern eigene Programme zur Gebäudesanierung. Ausgebaut wurden sie jetzt in Sachsen und Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg gibt es höhere Fördermittel für den Energiesparcheck in Mehrfamilienhäusern, Sachsen gibt zu den Bafa-Mitteln beim Umstieg auf Erneuerbare aus dem Marktanreizprogramm noch einen Landesbonus dazu.

In Baden-Württemberg wurden die Konditionen des Energiesparchecks deutlich verbessert, berichtet Dieter Bindel, Landesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Das Umweltministerium fördert die Beratung mit Energiesparcheck rückwirkend zum 1. Januar 2012 auch für Wohngebäude mit bis zu 8 Wohneinheiten. Für ein Einfamilienhaus gibt es 200 Euro für den Berater, davon 100 Euro als Zuschuss. Für jede weitere Wohneinheit können die Experten 50 Euro extra in Rechnung stellen bis zu einer Gesamtsumme von 550 Euro. Jeweils die Hälfte übernimmt das Land.

Das Land Baden-Württemberg fördert außerdem mit zinsgünstigen Darlehen den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in neuen und bestehenden Wohnimmobilien. Die Programmvariante "Bestandsimmobilien" bietet die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW an. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/ oder Raumheizung, Biomasseanlagen mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Biokraftstoffen, Holzvergaser-Zentralheizungen, effiziente Wärmepumpen, Erdwärmeanlagen oder Einzelanlagen zur Wärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung.

In Berlin gibt es keine Programme des Landes mehr, dafür aber die Möglichkeit, Mittel der Berliner Gaswerke AG in Anspruch zu nehmen. Die sind aber natürlich nicht wie Länderprogramme technologieoffen, sondern sollen für Gasabsatz sorgen. Bis 31. August 2012 läuft bei der Gasag noch das Brennwert.plus Förderprogramm. Damit wird in Neubau oder Modernisierung der Kauf einer Gas-Brennwertheizung vier Jahre lang mit 90 Euro pro Jahr gefördert. Voraussetzung ist ein Liefervertrag mit der Gasag und ein Wartungsvertrag mit einem teilnehmenden Installationsbetrieb.

In Brandenburg gibt es im Rahmen des Programms Wohneigentum Innenstädte die Möglichkeit, Fördermittel zu bekommen, wenn auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Der Zuschuss liegt bei maximal 5.000 Euro je Wohneinheit und darf 50 Prozent der Gesamtsumme nicht überschreiten. Bestandsgebäude müssen die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes erfüllen, neue Gebäude müssen den in Paragraph 5 EEWärmeG geforderten Anteil der erneuerbaren Energien um mindestens 50 Prozent überschreiten.

Energiesparendes Bauen wird auch in Hamburg bezuschusst, zuständig ist dort die WK Hamburg. Bei Erreichen von bestimmten energetischen Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, können Zuschüsse für energiesparendes Bauen beantragt werden. Bei einem WK-Effizienzhaus 7009, das entspricht dem Standard Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009, sind es 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einem WK-Effizienzhaus 4009 (entspricht Effizienzhaus 40) oder einem WK Passivhaus sind es 120 Euro. Die zuschussfähige Wohnfläche ist auf 130 Quadratmeter begrenzt.

Niedersachsen fördert energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum, das bis zum 1.1.1995 fertiggestellt wurde, mit zinsgünstigen Darlehen. Das Haushaltseinkommen des antragstellenden Haushaltes darf die Einkommensgrenze nach § 3 NWoFG nicht mehr als um 20 Prozent überschreiten. Gefördert werden Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie nachträgliche Wärmedämmung der Außenhülle, Dämmung der Obersten Geschossdecken, Dämmung der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster oder der Heizung sowie der Umstieg auf Erneuerbare.

Der Darlehensanteil kann bei Kosten zwischen 10.000 und 75.000 Euro bei bis zu 40 Prozent liegen. Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten von weniger als 10.000 Euro werden nicht gefördert. Informationen gibt es per Mail.

Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten. Förderfähig sind denkmalgerechte Fassadensanierung einschließlich Wärmedämmung, denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung, Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Haustüren sowie Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern.

Es werden Darlehen zwischen 2.500 und 40.000 Euro bezahlt, der Anteil der Darlehenssumme an den Gesamtkosten darf nicht mehr als 40 Prozent betragen. Außerdem gibt es von der NRW.BANK Darlehen für Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus zwischen 2.500 und 75.000 Euro bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand zur Erreichung eines hocheffizienten Wärmestandards in Verbindung mit Einsatz erneuerbarer Energien. Die Zuschüsse sind nach Wohnfläche und erreichtem Effizienzstandard gestaffelt. Im Neubau gibt es den Bonus für alle Gebäude, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entsprechen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es höchstens 5.000 Euro pro Objekt, für Mehrfamilienhäuser bis zu 25.000 Euro je nach Größe.

Im Bestand gibt es die Zuschüsse in dieser Höhe ab dem Standard Effizienzhaus 85. Beim Standard Effizienzhaus 70 sind es bis zu 8.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 40.000 für Mehrfamiliengebäude. Bei besonders innovativen Konzepten können festgelegte Zuschläge zu der Grundförderung gewährt werden.

Der Freistaat Sachsen ergänzt die Bafa-Förderung zum Umstieg auf Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Gefördert wird die Errichtung von Heizkesseln für Holzpellets mit einer installierten Nennleistung ab 5 kW bis einschließlich 100 kW in Bestandsgebäuden. Pelletöfen mit und ohne Wassertasche, Hackgutkessel und Hackgutkombinationskessel werden nicht gefördert. Die Förderung beträgt 34 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, aber maximal in derselben Höhe des vom Bafa für das Vorhaben gewährten Förderbetrags. Ein Bafa-Förderbescheid muss vorliegen. Der Mindestförderbetrag für Pelletkessel liegt bei 2.000 Euro und für Pelletkessel mit neuerrichtetem Pufferspeicher und einem Speichervolumen von mindestens 30 Liter pro Kilowattstunde bei 2.500 Euro.

Außerdem fördert das Land Sachsen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem Darlehen, Bauberatung und -betreuung wird bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Verbesserung der Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie Verbesserung der Energieeffizienz durch Austausch von Kohle- oder Ölheizungen durch Brennwertzentralheizungen, die Installlation von Lüftungsanlagen mit mindestens 60 Prozent Wärmerückgewinnung und Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Darlehenshöhe liegt zwischen 5.000 und 50.000 Euro und bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Zuschusses für die Bauberatung beträgt bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben bei bis zu 1.000 Euro je Vorhaben.

In Sachsen-Anhalt bietet die Investitionsbank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen zwischen 10.000 und 750.000 Euro zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur energetischen und altersgerechten Wohnraummodernisierung an.

In Thüringen gibt es nach wie vor das Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus. Die Aufbaubank fördert Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungen sowie die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen. Dabei verbilligt die Thüringer Aufbaubank die Darlehen der KfW Förderbank zusätzlich. Es gibt eine Einkommensgrenze.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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