Programme sind häufig mit Bundesprogrammen kombinierbar

Länder punkten mit Förderung von Gebäudesanierung

In Hamburg sorgt der Energiepass für Orientierung bei Sanierungsprojekten. © Pia Grund-Ludwig

Förderprogramme für Heizung, Lüftung, Energiepässe, Batteriespeicher oder Sanierung zum Passivhaus stehen in den Programmen der Bundesländer.

Die Bundesländer setzen eigene Akzente bei der Gebäudesanierung und nutzen dazu spezifische Förderprogramme. Mit der Anpassung der Konditionen für KfW-Darlehen beispielsweise für die Förderung von Batteriespeichern und die bundesweit neu aufgelegten Fördertöpfe für Lüftung und Heizungen haben sich auch auf Landesebene vielerorts Änderungen ergeben.

In Baden-Württemberg gewährt die L-Bank für das Heizungs- und Lüftungspaket, das im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz bundesweit entwickelt wurde, einen höheren Tilgungszuschuss von 13,5 Prozent des Darlehensbeitrags. Das bedeutet, dass 13,5 Prozent des Darlehens nicht zurückbezahlt werden müssen, die KfW gewährt bundesweit einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent.

Fördermittel gibt es in Baden-Württemberg auch für den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan, mit dem sich das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen lässt. Seit April 2016 werden Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht mehr gefördert. Das könnte sich aber bald wieder ändern, denn KWK-Förderung ist im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung angedacht, aber noch ohne konkrekte Aussagen zur Ausgestaltung. Außerdem soll laut Koalitionsvertrag auf weiteren 50.000 Dächern im Land Solarenergie genutzt werden. Konkrete Programme liegen aber noch nicht vor.

Bayern setzt auf sein 10.000-Häuser-Programm. Es besteht aus den zwei Teilen "Energiesystemhaus" und "Heizungstausch". Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern den "EnergieBonusBayern" erhalten. Beide Programmteile sind nicht miteinander, aber mit den Programmen des Bundes (KfW, BAFA) grundsätzlich kombinierbar.

Änderungen gab es parallel zu den Anpassungen der KfW im Bereich Batteriespeicher. Private Investoren in Batteriespeichersysteme erhalten künftig eine Gesamtförderung durch Bayern und den Bund von über 5.000 Euro. Die Programme aus Bayern und Bundesprogramme bleiben kombinierbar.

Beim Energiesystemhaus wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems mit einem "TechnikBonus" gefördert, das die Speicherung von Energie sowie gegebenenfalls die Flexibilisierung des Energiebezugs (intelligente Steuerung) ermöglicht. Dafür gibt es zwischen 1.000 bis 9.000 Euro. Am meisten Geld gibt es für Solarthermie mit entsprechendem Speicher.

Wird außerdem noch die Effizienz eines Hauses erhöht, gibt es mehr Zuschuss. Für ein 3-Liter-Haus in der Sanierung, das einen Heizwärmebedarf von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr hat, liegt er bei bis zu 9.000 Euro. Im Neubau ist mit 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr nur ein Energiebedarf erlaubt, der etwa dem Passivhaus-Standard entspricht, wenn man sich den kompletten Bonus sichern will.

Das Programm Heizungstausch zielt auf den Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie auf die Integration von Solarthermie. Ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro ist möglich.

In Brandenburg gibt es Fördermittel in der Gebäudesanierung für Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent durch Eigenkapital oder Eigenleistung sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Die Kosten der Maßnahme müssen bei mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen, die energetische Sanierung muss mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen.

Hamburg bietet mit Energiepass Orientierung in der Sanierung

In Hamburg gibt es Förderung auch für die Beratung, den Hamburger Energiepass. Er dient als Berechnungsgrundlage für eine Förderung von Maßnahmen im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand (Bilanzverfahren). Standardmäßig wird bei Erstellung eines Hamburger Energiepasses auch ein Energieausweis nach EnEV mitgeliefert.

Für Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse ohne Energiepass. Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.

Bei umfassenden Modernisierungen (Bilanzverfahren) wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je höher der nach Modernisierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Verpflichtend sind hierbei die Erstellung eines Hamburger Energiepasses und die Begleitung des Vorhabens durch einen Sachverständigen sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Auch für Erneuerbare Energien im Wärmebereich gibt es einge Fördertöpfe in Hamburg. Im Gebäudebestand werden heizungsunterstützende solarthermische Anlagen, bei Wohngebäuden ab drei Wohnungen auch reine Warmwasseranlagen gefördert. Im Neubau wie auch im Gebäudebestand gibt es Fördermitel für Solarthermie-Monitoring. Bei Wärmepumpen fördert die Hansestadt Anlagenkombinationen mit Wärmepumpen zur überwiegenden Versorgung von Bestandsgebäuden ab einer Nennwärmeleistung der Wärmepumpe von bis zu 40 kW mit saisonalem Speicher, darüber auch ohne saisonalem Speicher.

Hessen hat eigenes Pogramm für Brennstoffzellen

Hessen hat für die Förderangebote des Landes einen eigenen Förderkompass entwickelt, der den Überblick erleichtert. Einen ersten Überblick vor einem möglichen Sanierungsprojekt gibt der Energiepass als Einstiegsberatung. Innovative Energietechnologien werden im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes im Rahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden gefördert. Die Maßnahmen müssen eine Verringerung von CO2-Emissionen bewirken, sodass der jährliche Heizwärmebedarf maximal 25 kWh je m2 beträgt. Bei der energetischen Modernisierung sollen passivhaustaugliche Komponenten, Bautechniken und Verfahren zur Anwendung kommen.

Förderfähig sind die Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung gegenüber einer energetischen Modernisierung nach geltender EnEV. Als Energiebezugsfläche ist für Wohngebäude der innerhalb der thermischen Hülle gelegene Teil der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zugrunde zu legen. Der Jahresheizwärmebedarf ist bei Antragstellung rechnerisch nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen, für die Planung von Passivhäusern geeigneten Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 nachzuweisen. Außerdem gibt es in Hessen ein spezielles Förderprogramm für Brennstoffzellen.

Niedersachsen vergibt Fördermittel in der Gebäudesanierung in Höhe von bis zu 40 Prozent für die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Dachs, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume, die Fenster- und Außentürenerneuerung, die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe sowie für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind auch Änderungen des Zuschnitts der Wohnungen sowie Diebstahlschutz.

KWK sind in Nordrhein-Westfalen förderfähig

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfallen fördert mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro hocheffiziente, dezentrale KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel. Neben Neuanlagen werden auch nachgerüstete Anlagen, Wärmeübergabestationen, Sorptionskälteanlagen und andere mit einem gestaffelten Zuschuss je nach Leistung gefördert. Die Förderung richtet sich vorwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen.

Für Wohngebäude gibt es Energiesparchecks für 25 Euro. Gefördert werden auch Wohngebäude im Passivhaus-Standard und Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard.

Das Saarland fördert Batteriespeicher und hat sein Programm, wie die Bayern das 10.000-Häuser-Programm, nach der Umstellung an die neuen Konditionen der KfW angepasst. Förderfähig ist die Installation von stationären elektrischen Speichersystemen auf Basis von Lithium-Ionen, Vanadium-Redox-Fluss oder höherwertiger Technologie mit einer Nennkapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden, die einen Autarkiegrad im Jahresmittel von mindestens 50 Prozent erwarten lassen. Für Kommunen gibt es im Programm ZEP Mittel für kommunale Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand, Solarkollektoranlagen, Holzfeuerungsanlagen sowie für Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien. von Pia Grund-Ludwig

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