Schwerpunkte ergänzen die KfW-Förderung

Länder ordnen Programme zur Gebäudesanierung neu

Die Länder setzen eigene Schwerpunkte bei der Förderung der Gebäudesanierung. © C. Hoffmann

Die Länder setzen mit ihren Förderprogrammen zur Gebäudesanierung eigene inhaltliche Schwerpunkte.

Die Bundesländer haben ihre Landesförderprogramme an die aktuellen Entwicklungen bei KfW und Bafa angepasst. Einige langjährige Programme wie die Sonderförderung in Baden-Württemberg über die L-Bank oder Förderung für Batteriespeicher im Saarland wurden komplett eingestellt. Bei dem viel Aufwand beworbenen 10.000-Häuser-Programm in Bayern war der Zuspruch so groß, dass derzeit noch nicht klar ist, wie es 2017 weitergeht. 

In Baden-Württemberg gewährt die L-Bank beim Umstieg auf Erneuerbare Sonderkonditionen, die über andere Fördertöpfe hinausgehen. Das soll Härten durch das landeseigene Wärmegesetz ausgleichen. Fördermittel gibt es in Baden-Württemberg von der L-Bank auch für den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan, mit dem sich das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen lässt. Es gibt zwischen 200 Euro für Ein-und Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohngebäude mit acht oder mehr Einheiten. Mit dem Sanierungsfahrplan lässt sich das E-Wärme-Gesetz des Landes teilweise erfüllen.

In Bayern liegt das 10.000-Häuser-Programm auf Eis. Die Nachfrage war so groß dass die Mittel zügig ausgeschöpft waren, ob und mit welcher finanziellen Ausstattung es 2017 weitergeht ist derzeit noch offen. Es besteht aus den zwei Teilen "Energiesystemhaus" und "Heizungstausch". Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern den "EnergieBonusBayern" erhalten. Beide Programmteile sind nicht miteinander, aber mit den Programmen des Bundes (KfW, Bafa) grundsätzlich kombinierbar.

In Brandenburg gibt es Fördermittel in der Gebäudesanierung für Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent durch Eigenkapital oder Eigenleistung sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Hamburg fördert Beratung

In Hamburg wird das Beratungsinstrument Hamburger Energiepass gefördert. Er dient als Berechnungsgrundlage für eine Förderung. Teil des Energiepasses ist ein Energieausweis nach EnEV. Förderfähig sind in der Sanierung außerdem die Modernisierung einzelner Bauteile (Bauteilverfahren) oder umfassende Modernisierungen (Bilanzverfahren) und die Verwendung Nachhaltiger Dämmstoffe sowie begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.

Bei umfassenden Modernisierungen gibt es zwei Verfahren auch für den Mietwohnungsbau. Im Paket A erfolgt die Förderung von Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit mindestens drei vermieteten Wohneinheiten. Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Energieeinsparung. Das Paket B behandelt umfangreiche Modernisierungspakete und bezuschusst eine Verbesserung der Ausstattung und der Energiebilanz. In mindestens 51 Prozent der Wohnungen müssen Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen vorgenommen werden. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 651 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche). Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von zehn Jahren, es gilt eine Mietpreis- und Belegungsbindung über zehn Jahre. Fördervoraussetzung ist ein Endenergiebedarf im Bestand von 120 kWh/m²a.

Auch für Erneuerbare Energien im Wärmebereich gibt es einige Fördertöpfe in Hamburg für Solarthermie und deren Kombination mit anderen Systemen, Biomasseanlagen bis 500 kW und große Wärmepumpen.

Hessen legt Schwerpunkt auf Passivhaus-Komponenten

Hessen hat für die Förderangebote des Landes einen eigenen Förderkompass entwickelt, der den Überblick erleichtert. Einen ersten Überblick gibt der Energiepass als Einstiegsberatung, der bezuschusst wird und deshalb unter 40 Euro kostet. Für hocheffiziente Investitionsvorhaben nach den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kredit" beziehungsweise "Energieeffizient Bauen" werden  Zinsverbilligungen auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Sanierung von Bestandsgebäuden mit Passivhaus-Komponenten. Ein landesweites Solarkataster zeigt die Potentiale.

Niedersachsen vergibt Fördermittel in der Gebäudesanierung in Höhe von bis zu 40 Prozent. Förderfähig sind Maßnahmen an bestehenden, selbstgenutzten Gebäuden mit dem Ziel der CO2-Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, wie nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume, Fenster- und Außentürenerneuerung, Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung oder die Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.

Nordrhein-Westfalen fördert auch Mieterstrom

In Nordrhein-Westfalen gibt es als Besonderheit die Förderbausteine "Elektrische Energiespeicher" und "Photovoltaik-Mieterstrommodelle". In der Rubrik Energiespeicher werden stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert, die größer als 30 kWp ist. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Investitionsausgaben für den Speicher. Im Baustein Mieterstrom werden Investitionen zur Realisierung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen, insbesondere automatisierte Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme bezuschusst. Ausgenommen sind Stromerzeugungsanlagen. Die Kombination von Photovoltaik-Mieterstrommodellen mit hocheffizienter KWK-Technologie ist ebenfalls möglich.

Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger gewährleistet, dass der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers im Mieterstrom-Arbeitspreis zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens um mindestens 1,5 ct/kWh (brutto) unterschritten wird und der Mieterstrom-Grundpreis höchstens dem Stromgrundpreis des genannten Tarifs entspricht. Zuwendungsfähig sind zudem Ausgaben für den Erwerb und die Installation von geeigneten Zählern und Ausgaben für Abrechnungssysteme.

Für Wohngebäude gibt es Energiesparchecks für 25 Euro. Gefördert werden auch Wohngebäude im Passivhaus-Standard und Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard. Hier gibt es allerdings einen Antragsstopp bis Anfang Februar 2017.

Sachsen gewährt Zuschuss für Erneuerbare

In Sachsen gibt es über die Landesförderbank Darlehen für größere Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, allerdings nur für wirtschaftlich tätige oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. In Thüringen gibt es ein Landesförderprogramm, das den Umbau und die energetische Sanierung von Mietwohnungen unterstützt. Zusätzlich gibt es auch ein Förderprogramm für die Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Dabei gibt es ebenfalls eine Koppelung von Umbau und Sanierung, besonders förderfähig bei Heizungen sind Heizungen auf Basis Erneuerbarer. von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.