Vermittlungsausschuss vertagt sich auf 12. Dezember

Kuhhandel bei Gebäudesanierung braucht noch Zeit

Die Entscheidung zur Zukunft der Steuerförderung für die Gebäudesanierung wurde im Vermittlungsausschuss erneut vertagt.

Am 21. November kam es erneut zu einer Vertagung der Entscheidung über die Steuerförderung für die Gebäudesanierung. Immerhin wurde das Gesetz nicht komplett gekippt, sondern "nur" erneut vertagt, diesmal auf den 12. Dezember.

Eine Vertagung hatte sich bereits im Vorfeld angedeutet, Medien meldeten die erneute Verschiebung bevor der Vermittlungsausschuss selbst diese beschlossen hatte. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Entscheidung über die Steuerförderung für die Gebäudesanierung nun gemeinsam mit anderen steuerrelevanten Beschlüssen fallen soll. Man müsse darauf warten, bis auch das Steuerabkommen mit der Schweiz und das Jahressteuergesetz in dem Gremium gelandet seien, zitiert das Blatt Experten der SPD.

Das Gesetz zur Steuerförderung für die Gebäudesanierung schlummert bereits seit mehr als einem Jahr im Vermittlungsausschuss. Zweimal war eine Einigung bereits gescheitert, nun ist es auf dem Verschiebebahnhof gelandet. Experten, die die Gebäudesanierung voranbringen wollen halten diesen Zustand für noch schädlicher als gar kein Gesetz. Menschen, die eine Sanierung planen warten ab, ob sich im Steuerrecht etwas verändert. 117pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.