Kommunen können noch bis 31. Oktober Anträge stellen

Kommunales CO2-Minderungsprogramm wird verlängert

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für das Kommunale CO2-Minderungsprogramm im Förderprogramm "Klimaschutz Plus" bis zum 31. Oktober 2010 verlängert.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat die Frist für das Kommunale CO2-Minderungsprogramm im Förderprogramm "Klimaschutz Plus" verlängert. Kommunen können nun noch bis 31. Oktober 2010 Anträge stellen. Das allgemeine CO2-Minderungsprogramm, an dem sich auch Unternehmen beteiligen konnten, endete dagegen am 31. Juli 2010. Die Beratungsprogramme laufen noch bis 30. November 2010.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus enthält einen bundesweit einmaligen Ansatz: Für investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden wie die Dämmung der Fassade wird ein Zuschuss gewährt, der sich an der Höhe der erzielten CO2-Minderung bemisst. Der Programmteil für die Kommunen richtet sich an Gemeinden und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, deren Mehrheitsgesellschaften sowie selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.

An dem Beratungsprogramm können sich nach wie vor Kommunen und Unternehmen beteiligen. Gefördert werden Energieberatungen in Form von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. 117sth

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