Alle kommunalen und sozialen Gebäude profitieren

KfW weitet Programme zur Gebäudesanierung aus

Ab dem 1. April können alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit KfW-Krediten gefördert werden.

Ab 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das sei ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen und zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept gesteckt hat, so Bundesbauminister Peter Ramsauer.

Für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung" gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an Rathäusern, Krankenhäusern und anderen Nichtwohnhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen. dba

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