Programm "Altersgerechtes Bauen" wird weitergeführt

KfW stellt Förderung zum Jahreswechsel um

Bei einigen Programmen der KfW gibt es Änderungen zum Jahreswechsel. Das Programm "Wohnraum modernisieren" wird geschlossen. Im April 2012 soll es ein spezielles Förderprogramm Denkmale geben.

Bei einigen Programmen der KfW gibt es Änderungen zum Jahreswechsel. Das Programm "Wohnraum modernisieren" wird geschlossen. Im April 2012 soll es ein spezielles Förderprogramm Denkmale geben.

Die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren (153, 151/152 und 430) erhalten bis zum Jahr 2014 jährlich 1,5 Milliarden Euro. Diese Mittel stellt die Bundesregierung zur Verbilligung von Krediten und für Zuschüsse im Neubau und für die energetische Sanierung des Gebäudebestands für die Jahre 2012, 2013 und 2014 bereit.

Voraussichtlich zum 1. April 2012 wird die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude mit einem Effizienzhausstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" sowohl für Wohngebäude als auch für Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur erleichert.

Ebenfalls zum 1. April 2012 hat die KfW angekündigt, die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme in die Förderung aufzunehmen.

Auf der Kippe steht das Programm Altersgerecht Umbauen (155, 455), dessen Fortführung ist bis Ende 2011 befristet. Die KfW hat zwar die Fortführung des Programms mit eigenen Mitteln angekündigt, es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die bisherigen staatlich subventionierten Konditionen gehalten werden. Im Bundeshaushalt 2012 sind dafür keine Mittel mehr eingestellt. Wer eine Förderung aus diesem Programm zu den derzeitigen Konditionen beantragen möchte, sollte den ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag bis spätestens zum 16. Dezember 2011 über die Hausbank bei der KfW stellen.

Das Programm Wohnraum Modernisieren (141) wird geschlossen. Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen sollen nicht mehr besonders gefördert werden. Auch hier gilt: Wer das Programm noch nutzen will, muss den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag bis zum 16.12.2011 bei der KfW angeben.

Quelle: KfW / pgl

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