Auch die Erstellung von Nachhaltigkeitszertifikaten ist förderfähig

KfW-Programm 431 fördert Baubegleitung auch im Neubau

Baubegleitung ist jetzt auch im Neubau förderfähig. © B. Baumann

Die Baubegleitung wird im Programm 431 der KfW jetzt auch im Neubau bezuschusst.

Auch Bauherren, die ein neues Haus bauen, können seit April das KfW-Programm 431 nutzen, um einen Zuschuss zur Baubegleitung zu bekommen. Bislang war das nur in der Sanierung möglich. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss die Förderprodukte Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren nutzen.

Förderfähig sind Leistungen zur Detailplanung, die Unterstützung bei Angeboten, die Kontrolle der Bauausführung sowie eine Abnahme und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen. Pro Antragsteller und Vorhaben sind 50 Prozent der förderfähigen Kosten zuschussfähig, insgesamt gibt es maximal 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben. Die Maßnahme muss vor Beginn bei der KfW beantragt werden.

Ein weiterer spannender Punkt ist die Förderung von Nachhaltigkeitszertifikaten. Auch deren Erstellung ist im Rahmen des Programms möglich. Es müssen aber Zertifikate sein, die das Bundesumweltministerium anerkennt. Dazu liegt eine Liste von Nachhaltigkeitszertifikaten vor. Die Bescheinigungen zur Nachhaltigkeit gibt es für Nichtwohngebäude in unterschiedlicher Ausführung. Auch für größere Wohngebäude hat ein Bündnis ein Zertifikat erstellt. Es nennt sich Qualitätssiegel nachhaltiger Wohnungsbau. Es wird von einem Verein vergeben, dem neben Verbänden der Wohnungswirtschaft unter anderem auch der Deutsche Mieterbund und Haus und Grund angehören. Ein Zertifikat für kleinere private Wohngebäude ist noch in Arbeit. pgl

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