Zwei neue Förderstufen existieren nur in der Übergangsphase

KfW passt Förderprogramme an EnEV 2009 an

Die KfW Bankengruppe hat die Anpassung ihrer Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bekannt gegeben.

Die KfW Bankengruppe hat die Anpassung ihrer Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bekannt gegeben. Sowohl die Struktur als auch die Programme selbst bleiben weitgehend unverändert, es kommen aber einige neue Förderstufen hinzu. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.

"Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. "Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert."

Auch nach dem 1. Oktober 2009 ist das "KfW-Effizienzhaus" der einheitliche Förderstandard für Neubau und Sanierung. Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich: Ein KfW-Effizienzhaus 70 darf zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten entsprechenden Neubaus benötigen.

Die derzeitigen energetischen Förderniveaus werden auch nach dem 1. Oktober 2009 zu den heutigen Sätzen gefördert. Ein Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) wird nun zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) und weiterhin in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent gefördert oder alternativ mit einem Zuschuss von 17,5 Prozent.

Mit dem Jahresprimärenergiebedarf und dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (Anforderung an die Gebäudehülle) des Gebäudes ist wie bisher anhand von nur zwei Kriterien auf den ersten Blick erkennbar, welchen energetischen Standard ein gefördertes Gebäude erfüllt.

Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 in der Sanierung und KfW-Effizienzhaus 85 im Neubau werden in einer Übergangsphase zeitlich befristet angeboten, voraussichtlich bis zum 30. Juni 2010.


Zukünftige KfW-Effizienzhausstandards

(Angaben in % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV 2009):

Förderstufe KfW-Effizienzhaus

KfW-130 (*1)

KfW-115 (*1)

KfW-100 (*1)

KfW-85 (*1) (*2)

KfW-70 (*2)

KfW-55 (*2)

Jahresprimärenergiebedarf (QP)

130 %

115 %

100 %

85 %

70 %

55 %

Transmissionswärmeverlust (HT')

145 %

130 %

115 %

100 %

85 %

70 %

*1 - Energieeffizient Sanieren
*2 - Engergieeffizient Bauen


Anfang 2010 wird die neue Förderstufe Effizienzhaus 55 für Neubauten eingeführt. Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet. sth

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