Klimaziele sind so nicht zu erreichen

IWU hält EnEV-Entwurf im Neubau für zu schlapp

IWU will bei Energieausweisen eine einheitliche Dokumentation. © Dena

Das Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt hält den derzeitigen Entwurf der Energieeinsparverordnung für zu wenig ambitioniert.

Mit der im jetzigen <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung lesefassung_entw_2.vo_zur_aenderung_enev_5.pdf _blank enev-entwurf>EnEV-Entwurf vorgesehenen Reduzierung des Primärenergiedarfs für Neubauten auf 87,5 Prozent des derzeitigen Niveaus könne man das Ziel Niedrigstenergiehaus bis zum Jahr 2020 nicht erreichen. Darauf weist das Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt hin.

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt Niedrigstenergiegebäude als Regelstandard für das Jahr 2020 vor. Eine Beschreibung der dann zulässigen Energieverbräuche im Neubau gibt es aber nicht verbindlich. Aus Sicht des IWU müssen es Gebäude mit einem Wärmeschutz auf Passivhaus-Niveau und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sein. Als Zielmarke gehen sie für 2020 im Neubau von einem Effizienzhaus 40 aus. Das ist ein Haus, das 40 Prozent des Neubau-Grenzwerts an Primärenergie schluckt.

Im jetzigen Entwurf der EnEV ist ab 2012 eine Reduzierung im Neubau auf 87,5 Prozent der heutigen Werte, für 2016 als nächster Schritt eine Reduzierung auf 75 Prozent vorgesehen. Dass bereits heute die Werte für 2016 feststehen begrüßen die Forscher, "allerdings bleibt für den letzten Schritt auf das Niveau des Niederigstenergiehauses ein um so größerer Schritt übrig."

Wenig begeistert sind die Experten auch vom derzeitigen Versuch, über ein Tabellenverfahren die Durchführung der EnEV zu vereinfachen. Ihre Einwände: Es werde keine Energiebilanz mehr gerechnet und es bestehe kein Anreiz mehr, ein Gebäude zu optimieren. Am Modellgebäudeverfahren gibt es Kritik von vielen Seiten. Bert Oschatz vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden etwa bemängelt den höheren bürokratischen Aufwand im Vergleich zum bereits bestehenden Verfahren. Dadurch könnten künftig nicht die enormen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich geweckt und umgesetzt werden. Das Darmstädter Institut plädiert für ein einfaches Schema für die Heizperiodenbilanz nach DIN V 4108-6.

 

Unzufrieden sind die Forscher auch mit der Angabe der Vergleichswerte in den Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Diese Angaben sollen es Mietern und Hauskäufern ermöglichen, sich einen schnellen Überblick darüber zu verschaffen, ob eine Wohnung oder ein Gebäude im Vergleich zu anderen viel oder wenig Energie verbraucht. Die textliche Zuordnung ist bei Verbrauchs- und Bedarfsausweisen gleich. Das werde aber der Realität nicht gerecht, so die Fachleute. Vor allem bei unsanierten Einfamilienhäusern würden bei Standardannahmen, die dem Bedarfsausweis zugrunde liegen höhere Kennwerte ausgegeben als real verbraucht würde. Es sollte zwei unterschiedliche Referenzskalen geben, die diesen Unterschieden Rechnung tragen, um Transparenz zu schaffen, so das IWU.

Die Experten stören sich auch an einzelnen Angaben im Energieausweis. So würde bei einem Vergleich der Amortisation Wärmedämmung benachteiligt. Die längere Standzeit von Dämmung im Vergleich zu Anlagentechnik würde dabei nicht ausreichend berücksichtigt.

Außerdem wünschen sich die Forscher eine Datenausgabe der einmal erfassten Daten in Papierform und in einer elektronischen Variante. Damit stünden die Daten für ein Monitoring zur Verfügung. Das IWU schlägt außerdem vor, dass künftig die Abrechnungen für Strom und Wärme Vergleichswerte enthalten, die eine Einordnung erlauben.
Quelle: IWU / pgl

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