Gesetz ermöglicht Ausstieg nach 10 Jahren

Interhyp rät zur langfristigen Zinsfestschreibung

Angehenden Immobilienkäufern und Bauherren empfiehlt die Interhyp, die momentan sehr niedrigen Zinskonditionen möglichst lange festzuschreiben.

Angehenden Immobilienkäufern und Bauherren empfiehlt die Interhyp, die momentan sehr niedrigen Zinskonditionen möglichst lange festzuschreiben. Mit Bestsätzen von 4,48 und 4,71 Prozent effektiv für 15- beziehungsweise 20-jährige Zinsbindungen seien die Konditionen für langfristige Darlehensverträge ausnehmend günstig und böten einen zweifachen Vorteil: Hohe Planungssicherheit bei der monatlichen Kreditrate und lange Unabhängigkeit von der zukünftigen Zinsentwicklung.

Obwohl man eine Baufinanzierung heute auch bis zu 30 Jahre festschreiben kann, wird nach wie vor bei mehr als der Hälfte aller Baukredite eine Zinsbindung von zehn Jahren oder kürzer vereinbart, berichtet der Münchener Finanzierer. Dabei sind Bauherren auch bei längerfristigen Finanzierungsvereinbarungen auf der sicheren Seite. Denn nach zehn Jahren Vertragslaufzeit haben Kreditnehmer in Deutschland das Recht, ihren Kredit mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zurückzuführen. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Banken hierfür eine Entschädigung verlangen.

Auch Eigenheimbesitzer mit laufendem Darlehen können unter Umständen von den derzeit günstigen Zinsen profitieren. Denn Zins, Monatsrate und alle sonstigen Kreditkonditionen sind bis zu fünf Jahre im Voraus über so genannte Forward-Darlehen verbindlich fixierbar. Für die dadurch gewonnene Zinssicherheit verlangen Banken einen Aufschlag auf das aktuelle Zinsniveau, der 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte pro Monat beträgt. Die Interhyp empfiehlt, sich spätestens drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung aktiv mit der Anschlussfinanzierung zu beschäftigen.

Wer in den nächsten zwölf Monaten Bedarf an einer Anschlussfinanzierung hat, könne ein Darlehen nahe den heutigen Bestkonditionen abschließen, so die Interhyp. Denn viele Banken böten Kredite an, die erst in einem Jahr wirksam werden, ohne dass die sonst üblichen Zinsen für die Bereitstellung der Darlehenssumme zu zahlen sind. Vereinzelt seien auch bereitstellungszinsfreie Zeiten von 15 Monaten oder mehr möglich. sth

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