Mehraufwand wird vom Ministerium abgefedert

Hessen fördert Sanierung zum Passivhaus weiter

Hessen fördert Sanierung zum Passivhaus. © Passivhaus Institut

Einige Bundesländer bieten Sonderprogramme für die Sanierung zum Passivhaus oder mit Passivhaus-Komponenten. Hessen hat sein Förderprogramm fortgeschrieben.

Hessen hat sein Programm erneuert, mit dem die Sanierung mit Komponenten auf dem Niveau eines Passivhauses gefördert wird.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Heizwärmebedarf der Nettofläche eines Gebäudes nach der Sanierung nicht über 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegt. Der Nachweis hierfür muss mit dem Passivhaus-Planungswerkzeug PHPP oder einer vergleichbaren Software geführt werden.

In Ausnahmefällen, etwa bei Denkmälern, ist auch die Förderung einzelner Maßnahmen möglich. Dann muss bei Außenwänden ein U-Wert von 0,15 W/m2K unterschritten werden. Beim Dach und der obersten Geschossdecke soll der U-Wert dann unter 0,12 W/m2K liegen, bei Fenstern unter 0,8 W/m2K. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern auch Kontraktoren, wenn diese nachweisen können, dass die Zuwendungen dem Eigentümer zugute kommen.

Geld gibt es für die Mehrkosten, die für die Verwendung der besseren Komponenten entstehen, einen Blower-Door-Test zur Qualitätssicherung sowie Planungsmehrkosten. Davon übernimmt das Land maximal die Hälfte der Kosten, wenn ein Fachhandwerker die Arbeiten ausführt. Eigenleistung wird nicht bezuschusst.

Pauschal geht das hessische Umweltministerium von einem bezuschussbaren investiven Mehraufwand von 35 Euro pro Quadratmeter bei einer Außenwand, 30 Euro je Quadratmeter beim Dach, je 12 Euro pro Quadratmeter bei Keller und oberster Geschossdecke und von 100 Euro für jeden Quadratmeter Fensterfläche aus. Wird ein Gebäude im Laufe der Sanierung erweitert, dann gibt es den Zuschuss nur für den Bestand.

Bei Lüftungs- und Klimatechnik kann der volle Betrag geltend gemacht werden, wenn diese ausschließlich der energetischen Optimierung dienen. Planungsmehrkosten werden in Höhe von 10 Prozent der Gesamtplanungskosten der Sanierung anerkannt. Gefordert wird vom Land auch, dass in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Sanierung der Heizwärmebedarf ermittelt wird.

 

Förderung für Passivhaus-taugliche Komponenten gibt es auch in Hamburg. Dort vergibt die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt für Passivhäuser einen Zuschuss in Höhe von 240 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für bis zu maximal 130 m2 Wohnfläche, auch für Ausbau oder Anbau am bestehenden Objekt.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen von Progres-NRW Passivhäuser und so genannte 3-Liter-Häuser. Das 3-Liter-Haus orientiert sich in der Bauweise am Passivhaus, hat jedoch einen Heizwärmebedarf von 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und eine konventionelle Heizung. Anträge nimmt das zentrale Service-Center des Landes NRW entgegen.

In Rheinland-Pfalz gibt es Förderung im Passivhaus-nahen Segment nur im Neubau. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gibt es 50 Euro je m2 Wohnfläche und maximal 5.000 Euro je Objekt. Mehrfamilienhäuser erhalten 25 Euro je m2 Wohn- beziehungsweise beheizter Nutzfläche und maximal 2.500 Euro je Wohnung und höchstens 25.000 Euro pro Objekt. Anträge gehen an die Energieoffensive Rheinland-Pfalz.

In Sachsen können Interessenten, die mit Passivhauskomponenten sanieren wollen, einen Antrag an die Sächsische Aufbaubank stellen. Bei der Sanierung mit Passivhaus-Komponenten gibt es einen Bonus von 130 Euro pro Quadratmeter Energiebezugsfläche.

In zahlreichen anderen Ländern gibt es einzelne Städte und Kommunen, in denen Förderprogramme zur Verfügung stehen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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