Länderfinanzminister wollen Steuervereinfachung

Handwerkerleistung soll ab 300 Euro absetzbar sein

Die Länderfinanzminister haben vorgeschlagen, dass Handwerkerleistungen erst ab 300 Euro absetzbar sein sollen. Das beträfe die Hälfte aller Rechnungen.

Die Finanzministerkonferenz hat sich auf einen Vorschlag geeinigt, der auch für kleinere Maßnahmen der Gebäudesanierung relevant ist: Künftig sollen Handwerkerrechnungen erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein. "Mit der Einführung eines Sockelbetrags befürchten wir die Zunahme von Schwarzarbeit", kommentiert dies Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Nach Angaben seines Verbandes beträfe die vorgeschlagene Regelung gut die Hälfte der bislang bei den Finanzämtern eingereichten Handwerkerrechnungen.

Ziel der Beratungen war ein 11-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung. Da dies aufkommensneutral geschehen soll, muss an anderer Stelle eingespart werden. Aus Sicht des Baugewerbes ist eine faire Weiterentwicklung des Steuerbonus sinnvoll, indem Aufträge wie Kaminkehrerleistungen oder Heizungswartungen herausgenommen werden. Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen generell hingegen würde zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können.

Parallel dazu wird hinter den Kulissen nach wie vor an einer generellen Steuerförderung für die Gebäudesanierung gearbeitet. Ein möglicher Kompromiss steht am 13. Juni 2012 auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag. pgl

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