Definition von Niedrigstenergiestandard steht noch aus

Grüne: Regierung bei Gebäudesanierung unpräzise

Manche Gebäude erfüllen auch in der Sanierung Niedrigenergiestandards. © Tschakert

Die Bundesregierung sei bei der energetischen Gebäudesanierung zu unpräzise, so Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bei den Grünen.

Die Bundesregierung habe für die dringend erforderliche Verbesserung der energetischen Gebäudesanierung keinen Plan, so die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Weder könne sie bisher genau definieren, wie die jährliche Sanierungsrate von Bestandsgebäuden berechnet werde, noch was der Niedrigstenergiestandard für Neubauten bedeute. Das gehe aus zwei Antworten hervor, die Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Fraktion, auf ihre schriftlichen Fragen aus dem Wirtschafts- und aus dem Umweltministerium erhalten hat. "Die vollmundigen Versprechen der Bundesregierung in Sachen Energieeinsparung entpuppen sich schon auf die erste Nachfrage als reine Luftblasen", so Verlinden.

Auch bei den eigenen Bautätigkeiten bleibe die Bundesregierung weit hinter ihren Vorsätzen zurück. In einer Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums über die 'Eckpunkte Energieeffizienz' hatte die damalige Regierung 2011 zugesagt, eigene Gebäude des Bundes künftig nur noch im Niedrigst­energiestandard zu bauen. "Auf meine aktuelle Nachfrage, wie die Bundesregierung diesen Standard definiert und bei welchen Bundesbauten dieser eingehalten wird, kann das Wirtschafts­ministerium ebenfalls keine befriedigende Antwort liefern. Die Bundesregierung weiß bis heute nicht, was der Niedrigstenergiestandard überhaupt bedeutet", kritisiert die grüne Expertin.

Mit der Definition von besonders energiesparenden Gebäuden wolle die Regierung bis 2016 warten. Es sei ein Armutszeugnis, dass der Bund nicht wenigstens bei den eigenen Gebäuden seine Vorbildfunktion erfülle und so viel Treibhausgase und Geld wie eben möglich einspare. Teilweise richtet sich die Kritik der Grünen aber an die falsche Adresse: Derzeit fehlen aus Brüssel noch konkrete Vorgaben, was man sich auf EU-Ebene unter einem solchen Niedrigstenergiehaus vorstellt. Quelle: Verlinden / pgl

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