Amtsgericht: Erstellung genügt wissenschaftlichen Kriterien nicht

Gericht stellt Berliner Mietspiegel in Frage

Amtsgericht Berlin erklärt den Mietspiegel der Bundeshauptstadt für unwirksam. Revision gegen das Urteil ist möglich.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt, weil dieser nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. Es habe aber Signalwirkung, da die Begründung des Gerichts auf viele Mietspiegel in anderen Städten übertragbar sei, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD.

Dem Berliner Mietspiegel 2013 komme keine gesetzliche Vermutungswirkung zu, heißt es in dem Urteil. Einer der Kritikpunkte war die mangelnde Repräsentativität sowie die zu grobe Untereilung. Außerdem sei die sogenannte Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt. Vergleichbare Mieten im Umfeld der betreffenden Wohnung seien zu Unrecht als Wucher eingestuft und bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden. Das drückt die Durchschnittsmiete im Mietspiegel.

Mietspiegel werden durch die Einführung der Mietpreisbremse künftig wichtiger, denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist der entscheidende Parameter für die Festlegung der Miethöhe bei Neuvermietungen.

Von Gerichten wurde bislang meist der Mietspiegel als objektiver Maßstab anerkannt. "Das wird sich jedoch mit dem Urteil ändern", prognostiziert Schick. "Wir rechnen mit einer Prozessflut, wenn die Bundesländer die Mietpreisbremse einführen. Viele Vermieter aus anderen Städten werden anzweifeln, dass der Mietspiegel der jeweiligen Stadt nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist." Wer die Mietpreisbremse wolle müsse dafür sorgen, dass die Mietspiegel auf einer repräsentativen und nicht manipulierten Basis beruhen, forderte Kai Warnecke vom Hausbesitzerverband Haus und Grund. Bislang bilde der Mietspiegel den Markt oft nicht korrekt ab, so Warnecke.

Bei juristischen Streitfällen wird ein Gutachten erstellt, ob der Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht. Dabei wird überprüft, ob die Stichprobe ausreichend groß war und die erhobenen Daten repräsentativ waren. Quelle: IVD / Haus und Grund / pgl

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