Anträge sind bis 30. April 2014 möglich

Geld für kommunale Klimakonzepte wieder verfügbar

Klimaschutzkonzepte und -maßnahmen von Kommunen werden 2014 vom Bund mit 90 Millionen Euro gefördert.

Für kommunale Klimaschutzkonzepte und -maßnahmen stellt das Bundesumweltministerium (BMU) im Jahr 2014 rund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Wollen Städte, Gemeinden und Landkreise Geld aus dem Topf erhalten, können sie noch bis zum 30. April 2014 Förderanträge beim Projektträger Jülich einreichen; die Kommunen haben dieses Jahr zur Antragsstellung einen Monat länger Zeit als in den Vorjahren. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, können sogar ganzjährig Anträge gestellt werden.

Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das BMU sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Das Interesse an der Förderung ist groß: Seit 2008 wurden rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. "Die Förderbedingungen bleiben im Wesentlichen gleich", erklärt Harald Bieber, Leiter des Fachbereichs Klimaschutzkonzepte bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.

Für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement werden bis zu 65 Prozent der Kosten vom Bund übernommen. Für Teilkonzepte beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent. Weiterhin sind investive Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltige Mobilität und Klimaschutztechnologien förderfähig.

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. "Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen", so Bieber. "Darüber hinaus sind die Konzepte ein Kontrollwerkzeug, anhand dessen die gesetzten Ziele überprüft werden." Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen zur Energieeinsparung, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept.

Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, um bis zu 20 Prozent erhöht werden, wenn die Förderung für Beratungsleistungen, Klimaschutz(teil)konzepte, einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas beantragt wird. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde ("Nothaushaltskommunen"), können für diese Förderbereiche eine Förderquote von bis zu 95 Prozent erhalten. Quelle: KEA / BMU / pgl

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