Verbraucherschützer mit Entwurf nicht zufrieden

Gebäudeenergiegesetz bringt keine Planungssicherheit

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werden Verbraucher nicht genügend bei der energetischen Gebäudesanierung unterstützt, kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Bei Neubauten brauchen wir Planungssicherheit für private Bauherren. Der Gesetzentwurf schreibt nur für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eine hohe Energieeffizienz nach KfW-55-Standard vor. Dieser Standard muss aber auch für Wohngebäude zügig übernommen werden", so Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des Verbands.

Laut einer repräsentativen Umfrage von YouGov im Auftrag der Verbraucherzentrale fordern 79 Prozent der Befragten die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungskosten. "Für private Hausbesitzer muss es sich lohnen, ihr Eigenheim energetisch zu sanieren. Wir fordern deshalb einen deutlichen Steuerbonus als Anreiz zur Sanierung", so Engelke.

Sein Verband kritisiert weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Vereinheitlichung der Energieausweise von Wohngebäuden vorsieht. Momentan gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen, die untereinander nicht vergleichbar sind. " Alle Verbraucher, seien es Mieter oder Immobilienerwerber, brauchen Klarheit darüber, mit welchem Energieverbrauch sie tatsächlich rechnen müssen", sagte Engelke.

Außerdem müssten Fehler bei der Berechnung der energetischen Einordnung von Bestandsgebäuden im Gesetz behoben werden. "Die Qualität der Energieausweise muss verbessert werden, damit Verbraucher vor Fehlinterpretationen geschützt sind." Quelle: Verbraucherzentrale / pgl

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