Kombination von Bafa-Zuschuss und KfW-Kredit erlaubt

Förderung Erneuerbarer Wärme ab 1. März 2013 höher

Ab dem 1. März 2013 ist die Kombination von KfW-Kredit und Bafa-Zuschuss beim Umstieg auf Erneuerbare Energien bei Heizungen erlaubt.

Die KfW ändert zum 1. März 2013 die Förderkonditionen. Wichtigste Neuerung: Zuschüsse des Bafa und KfW-Kredite für den Umstieg auf Erneuerbare bei Heizungen lassen sich kombinieren. Das begrüßen die Verbraucherzentralen.

"Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal Verbesserungen zu geben", äußert sich Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale, erleichtert. Bislang zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.

Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für Solarthermie und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen.

"Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen", ist sich die Expertin sicher. Den Ausfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden.

Anträge können sowohl Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden als auch Käufer von sanierten Häusern oder Eigentumswohnungen sein. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für das Gebäude eine Heizungsanlage vor dem 10. Januar 2009 installiert wurde. Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung kleiner Heizungsanlagen entsprechend den Kriterien des Bafa.

Förderfähig sind thermische Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, Biomasseanlagen zwischen 5 kW und 100 kW sowie Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW. Förderfähig sind neben den Kosten für das Heizsystem auch die Ausgaben für Nebenarbeiten wie Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich sowie Planung und Begleitung durch einen Energieberater. Quelle: VZBV / 117pgl

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