Baden-Württemberg startet Programm Klimaschutz-Plus neu

Förderung energetischer Sanierung auch für Vereine

Baden-Württemberg legt Klimaschutz-Programm neu auf und nimmt die Förderung energetische Sanierung für Vereine auf.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für 2013 neu gestartet. Antragsberechtigt sind künftig nicht mehr nur Kommunen, Unternehmen und Kirchen, sondern auch Vereine im Südwesten. Insgesamt neun Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Die Zuschüsse für investive Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien in kommunalen Gebäuden steigen auf bis zu 35 Prozent der förderfähigen Investitionen. Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten werden mit einem auf 20.000 Euro erhöhten Budget pro Kreis unterstützt. Auch Krankenhäuser und Freizeiteinrichtungen profitieren von höheren Förderbeträgen. Die maximale Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude verbessert sich für alle Nutzer um 50 Euro auf 400 Euro pro Tag. Die Landesenergieagentur KEA betreut das Förderprogramm und beantwortet Fragen zur Antragstellung. Anträge nimmt die L-Bank entgegen.

Klimaschutz-Plus wird seit 2002 jedes Jahr neu aufgelegt. Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Standby-Unterrichtseinheiten in der aktuellen Förderrunde ist der 31. Juli. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November beantragt werden.

Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten bei energetischen Maßnahmen an ihren Nichtwohngebäuden ab sofort einen höheren Förderbonus, wenn sie Klimaschutzaktivitäten vorweisen können. Dazu zählen die Teilnahme am europäischen Klimaschutzlabel, dem European Energy Award, das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutz-Managers und eine finanzielle Unterstützung der regionalen Energieagentur.

Für jedes dieser drei Kriterien erhöht sich der maximale Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Im besten Fall kann somit ein Fördersatz von 35 Prozent erreicht werden. Bislang waren nur 30 Prozent vorgesehen. Weitere Boni können erreicht werden, etwa für höhere Standards bei der Dämmung als gesetzlich vorgeschrieben.

Gefördert wird künftig auch die Erstellung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 400 Euro pro Tag für zwei bis sechs Arbeitstage. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und es auch noch nicht beantragt haben.

Erstmals seit 2010 wurde das Programm für Vereine neu aufgelegt. Dafür stehen Fördergelder im Umfang von 400.000 Euro bereit. Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Sanierungsinvestitionen. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz und eigenen Gebäuden im Land und einer Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro, sofern sie keine Dachverbände und nicht bundesweit tätig sind.

Für die Durchführung von Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten steht pro Kreis ein um 8.000 Euro auf 20.000 Euro erhöhtes Budget bereit. Ansprechpartner hierfür sind die im Land flächendeckend vorhandenen regionalen Energieagenturen.

Die für Freizeiteinrichtungen bisher auf 100.000 Euro begrenzte Förderung wurde auf 200.000 Euro erhöht. Für Energieberatungen von Krankenhäusern gibt es künftig, abhängig von der Planbettenzahl, einen 50 Prozent-Zuschuss für bis zu 40 Tage. Der Zuschuss für energetische Investitionen liegt bei 15 Prozent.

Klimaschutz-Plus bemisst die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro.

Kommunen können 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Krankenhäuser 15 Prozent, Vereine 40 Prozent. Das Programm gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise, das Allgemeine Programm für Unternehmen, Kirchen und Krankenhäuser sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte. Quelle: KEA / pgl

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