Mängel im Wert von durchschnittlich rund 15.000 Euro pro Wohnung

Fehlende Kontrolle kostet Effizienz

Der Verband Privater Bauherren fordert bessere Kontrollmöglichkeiten für Bauherren. Er beziffert Mängel auf durchschnittlich rund 15.000 Euro pro Wohnung.

"Der Verbraucherschutz am Bau hat eklatante Lücken. Hier muss die Politik nachbessern", konstatiert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB) nach dem Deutschen Baugerichtstag. Der Eigenheim-Bauherr werde als Verbraucher kaum geschützt. Er werde allenfalls als Einzelperson wahrgenommen, ohne Marktmacht und Wählerpotenzial.

"So lässt der Staat im Jahr bisher beispielsweise 90.000 Bauherren sprichwörtlich im Regen stehen", kritisiert Penningh. "So viele unterschreiben nämlich nach unseren Untersuchungen Bauverträge, die sie als Bauherr gegenüber den Baufirmen einseitig benachteiligen. Die Folge sind enorme Zusatzkosten und schlechte Bauqualität. Der Gesetzgeber muss hier endlich etwas tun", fordert der VPB-Präsident.

In puncto Bauqualität entdecken und verhindern beispielsweise VPB-Berater bei der Kontrolle von Neubauten Mängel im Wert von durchschnittlich rund 15.000 Euro pro Wohnung oder Einfamilienhaus. Im Jahr addiert sich das alleine bei den selbstnutzenden Bauherren auf Milliardenhöhe. Viele dieser Mängel betreffen Energieeffizienzmaßnahmen. "Energieeffizientes Bauen ist aber Voraussetzung, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Das gelingt nur, wenn die Maßnahmen richtig geplant und dann bautechnisch korrekt umgesetzt werden", gibt der VPB-Präsident zu bedenken.

"Dazu muss der Bauherr, der auch für die Umsetzung der Vorschriften haftet, die Pläne rechtzeitig einsehen und prüfen lassen können. Auch hier hat der Bauherr beim Schlüsselfertiganbieter bisher keine gesetzliche Handhabe. "VPB-Präsident Penningh konkretisiert die Forderungen: "Für den Schlüsselfertigbau muss der Verbraucherschutz nachgebessert werden. Wir brauchen vier Instrumente: Erstens muss der Bauherr von Beginn an eine transparente Bau- und Leistungsbeschreibung bekommen, damit er sieht, was im Festpreis enthalten ist und was nicht. Zweitens braucht der private Bauherr das Recht, alle Planunterlagen rechtzeitig einzusehen und diese vom Experten prüfen zu lassen, damit er weiß, ob er die vereinbarte Qualität bekommt und ob sein zukünftiges Haus geltendem Recht entspricht. Drittens benötigen private Bauherren verbriefte Sicherungsleistungen, damit sie nicht auf Baumängeln sitzen bleiben – und sich Firmen nicht durch Insolvenz aus der Verantwortung stehlen können. Viertens sollen Gemeinden privaten Bauherren wieder ermöglichen, sich ihren Vertragspartner für den eigenen Hausbau selbst auszusuchen", resümiert Thomas Penningh.

Zahlreiche Firmen hätten sich aus dem sehr hart umkämpften Ein- und Zweifamilienhausmarkt häufig zurückgezogen, weil sie keine Dumpingangebote machen wollen und können. "Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber im Verbraucherschutz verbindliche Standards festschreibt", so der VPB-Chef. Quelle: VPB / pgl

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