Baubegleitung soll für mehr Qualität am Bau sorgen

Expertenliste ist seit 1. Juni 2014 bei KfW-Förderung Pflicht

Bei Einzelmaßnahmen sollen Baubegleiter Qualität am Bau sichern. © Ben Baumann

Die Expertenliste für KfW-Programme und Bafa-Förderung ist seit 1. Juni 2014 verpflichtend.

Seit 1. Juni 2014 müssen alle, die als Sachverständige für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren beraten wollen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein. Die Liste wird von der Dena verwaltet. Neue Fachleute können sich jetzt noch bewerben, Förderung aber erst dann abwickeln, wenn ihr Antrag freigeschaltet ist. Registrierung und erste Jahresgebühr kosten 150 Euro. Die Eintragung ist auch über Netzwerkpartner möglich. Gleichzeitig gibt es neue Regelungen zur Baubegleitung, die unter Energieberatern für Diskussionen sorgen.

Mit der Expertenliste sollen Bauherren, die einen KfW-Kredit oder Förderung des Bafa beantragen, sicher sein können, dass die beauftragten Fachleute Mindestqualifikationen haben. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen. Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung im Modul "Beratung" für die Eintragung für die Vor-Ort-Beratung (Bafa), im Modul "Planung und Umsetzung" für die Eintragung für KfW-Förderprogramme (Energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung) und für beide Module für die Eintragung als Experte für Bafa und KfW.

Gefördert wird im Zusammenhang mit Gebäudesanierung auch die Baubegleitung und energetische Fachplanung. Auch dazu ist in der Regel eine Eintragung in die Expertenliste notwendig. Dann können zahlreiche Maßnahmen wie Aufnahme des Bestands, messtechnische Untersuchungen des Gebäudes, die Entwicklung von Konzepten oder auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes enthalten sein. Einige Maßnahmen wie die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, das Luftdichtheitskonzept und Wärmebrückenberechnungen werden auch bei Experten gefördert, die nicht in der Expertenliste stehen. Deren Angaben müssen dann jedoch von einem gelisteten Fachmann auf Plausibilität geprüft werden.

Baubegleitung wird nur dann gefördert, wenn eine Förderung aus den KfW-Programmen 151 für Komplettsanierung, 152 für Einzelmaßnahmen oder ein Zuschuss aus dem Programm 430 beantragt wird. Auch von der KfW refinanzierte Programme von Landesinstituten sind förderfähig. Dann sind Leistungen von bis zu 8.000 Euro förderfähig, die Bauherren bekommen die Hälfte des Betrags ersetzt.

An der konkreten Ausgestaltung regt sich aber Kritik unter Energieberatern. Zum einen geht es darum, welche Leistungen im Rahmen der Baubegleitung verpflichtend sind.

Baubegleiter müssen:

  • das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen
  • spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und beim Einbau einer Lüftungsanlage das Lüftungskonzept erarbeiten bzw. bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
  • der Auftragsumfang und die geforderte Qualität der zu erbringenden Leistungen sind im Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
  • vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie ggf. der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test"
  • die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage

"Kalkuliert der Energieberater diese Baubegleitung seriös, fallen Kosten an, die häufig über 2.000 Euro liegen, wovon dann 1.000 Euro gefördert werden", schätzt etwa Markus Patschke, der als selbständiger Energieberater arbeitet. Die Kosten vieler hocheffektiver Maßnahmen lägen etwa bei einer Gesamtsumme von 10.000 Euro. "Viele Eigentümer sind nicht bereit und in der Lage, auf einmal mehr zu investieren. Sie investieren, weil sie etwa 1.000 Euro Zuschuss oder Zinsvorteil eingeräumt bekommen. Das ist eine sehr wichtige Motivation!" Er fürchtet, dass vielen Bauherren die neue Baubegleitung im Verhältnis zur Einzelmaßnahme zu teuer ist und sie dann gar nichts tun.

Dieter Bindel, stellvertretender Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH sieht das anders: "Eine auf Einzelmaßnahmen abgestimmte Baubegleitung kann über das Programm 431 mit 50 Prozent bezuschusst werden. Damit steigen die Kosten für Bauherren nicht in unermessliche Höhen."

Patschke berichtet von drei Fällen "bei denen ich mir absolut sicher bin, dass dann die Sanierung nicht umgesetzt wird, weil die Kunden entweder sagen 'Dafür kann ich ja lange heizen.' oder 'Ich bin Vermieter, wozu also? Meine Mieter zahlen so wenig Miete, dass sie steigende Heizkosten locker verkraften.'" Die Förderung eigentlich förderfähiger Einzelmaßnahmen fände dann nicht mehr statt, weil der Eigenanteil für die Baubegleitung den Förderbetrag für die Maßnahmen übersteige.

Dieter Bindels Gegenargument. "Der Modernisierer bekommt zur Qualitätssicherung den Baubegleiter oder die Baubegleiterin an die Seite gestellt." Sicher werde es einige Zeit benötigen bis die neuen Merkblätter in den Köpfen der Berater angekommen seien: "Es wird auch noch jede Menge Diskussionen geben über den Sinn und Unsinn einer solchen Vorgabe der zu erbringenden Leistungen. Aber gewinnen werden die Berater, welche schon immer auf eine ordentliche Beratung und Begleitung gesetzt haben", so Bindel. Sein Credo: "Wir sollten die Chance nutzen, mit Hilfe der KfW die Baubegleitung als ein fest zur Energieberatung gehörendes Beratungsprodukt zu etablieren und nicht wie in der Vergangenheit die Baubegleitung nur als Option dem Kunden anzubieten." 117von Pia Grund-Ludwig

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