Auch Unternehmen oder Vereine können Anträge stellen

Es gibt wieder Geld für kommunale Klimaschutzkonzepte

Für 2017 können wieder Anträge gestellt werden. © Pixelio / Peter Kirchhoff

Städte, die Klimaschutzkonzepte erstellen und deren Umsetzung durchführen, können seit dem 1. Januar 2017 wieder Fördermittel des BMUB beantragen.

Städte, Gemeinden und Landkreise, die Klimaschutzkonzepte erstellen und Maßnahmen zu deren Umsetzung durchführen, können seit dem 1. Januar 2017 wieder Fördermittel des Bundesumweltministeriums beantragen. Darauf weist das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin.

Insgesamt stehen mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Neu eingeführt wurde die Förderung modellhafter Projekte in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. März. Danach können Gelder erst wieder im dritten Quartal beantragt werden. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten, ist die Antragstellung jedoch ganzjährig möglich.

Seit dem 1. Dezember 2016 fördert der Bund modellhafte Projekte, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften etablieren. Bereits im Juli 2016 eingeführt wurde eine zusätzliche Förderung für den Bildungsbereich: Werden in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas Elektrogeräte, die älter als zehn Jahre sind, gegen Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse A+++ gemäß EU-Label ausgetauscht, übernimmt der Bund bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Ebenfalls bezuschusst wird der Austausch von Elektroherden.

Knapp 10.000 Projekte bereits bundesweit unterstützt

Neben Kommunen sind kulturelle Einrichtungen, kommunale Unternehmen, Werkstätten für behinderte Menschen, Religionsgemeinschaften und Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für ausgewählte Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Gemeinnützige Sportvereine können seit 2016 einen Zuschuss für die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen beantragen.

Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) neben der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten auch eine Einstiegsberatung, Klimaschutzteilkonzepte, Energiesparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen für die Umsetzung des Konzeptes.

Mit Klimaschutzkonzepten systematisch Energie einsparen

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien, damit diese entscheiden können, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen für Energieeinsparung und erneuerbare Energien, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept. Mit dem Controlling lassen sich Erfolge oder Misserfolge aufzeigen, auf deren Grundlagen dann wiederum neue Entscheidungen getroffen werden können. Quelle: KEA / bba

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