Niedrigstenergiehäuser ab 2020 Vorschrift

Entwurf für Energieeinspargesetz liegt vor

Ein Entwurf der Novelle des Energieeinspargesetzes durch die Bundesregierung liegt jetzt vor.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für die Novelle des Energieeinspargesetzes vorgelegt. Der Entwurf setzt EU-Recht um und legt insbesondere fest, dass es ab 2020 im Neubau beheizter oder gekühlter Gebäude nur noch Niedrigstenergiegebäude geben soll.

Die Definition, was darunter zu verstehen ist, steht aber nach wie vor aus. Für Behörden gilt die Verpflichtung bereits ab 2018. Aus Sicht der Bundesregierung bedeutet die Formulierung "Behörden", dass nur Nichtwohngebäude gemeint sind.

Insgesamt bleibt das Gesetz erwartungsgemäß wolkig in seinen Formulierungen. Der Energiebedarf der Gebäude solle möglichst gering sein und zu einem möglichst großen Anteil aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden, heißt es dort. Von Klimaneutralität, die im Energiekonzept für Neubauten ab 2020 gefordert wird, steht nichts im Entwurf.

Auch zu den von der EU geforderten Kontrollinstanzen für die Angaben in den Energieausweisen hält sich der Gesetzesvorschlag alle Möglichkeiten offen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, Kontrollmaßnahmen zu regeln, heißt es dort. Sie kann das aber auch an die Länder weitergeben. Die Länder können außerdem weitergehende Regeln zur Kontrolle der Energieausweise erlassen. "Hinsichtlich des Stichprobenkontrollsystems sind grundsätzliche, einheitliche bundesrechtliche Bestimmungen geboten", so der Entwurf. "Gleichzeitig haben die Länder die Möglichkeit auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Gerüsts zur Art der Erfassung und Kontrolle über die bundesrechtlichen Regelungen hinausgehende und ergänzende landesrechtliche Detailregelungen zu treffen", heißt es dort weiter. 117pgl

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