Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist es amtlich: am 1. Mai 2014 tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014 in Kraft. Downloadbar ist eine <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung enev-nicht-amtliche-fassung-16-10-13.pdf _blank enev>nichtamtliche Lesefassung Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises gestärkt.
Mit der Novelle wird unter anderem festgelegt, dass Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, austauschen müssen. Es gibt aber viele Ausnahmen. Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht. Ausgenommen sind auch selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Änderungen der Energieeinsparverordnung, die im Sommer 2014 in Kraft treten soll, beinhaltet neben höheren Anforderungen an die Energieeffizienz auch Änderungen beim Energieausweis. Eingeführt werden die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse vor, besteht auch keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige. 117pgl