DIBt wird für die ersten sieben Jahre Registrierstelle

EnEV 2014 fordert Registrierung für Energieausweise ab Mai

Eine Registrierung von Energieausweisen ist ab 1. Mai 2014 Pflicht. Das soll die Qualitätskontrolle vereinfachen.

Ab 1. Mai 2014 müssen Energieausweise bei einer zentralen Stelle, dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Das ist eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Das soll die Kontrolle erleichtern. Für Energieberater erhöht es Kosten und Aufwand.

Die EU verfolgt das Ziel, die Qualität der Energieausweise, aber auch der Inspektionsberichte für Kälteanlagen zu verbessern. Deshalb hat sie die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zentrale Registrierstelle einzurichten. Die vergibt Nummern und macht die Ausweise damit einfacher nachverfolgbar und prüfbar. In Deutschland ist diese Stelle das DIBt, zumindest für die nächsten sieben Jahre. Dann sollen die Länder diese Aufgabe übernehmen, denn Baurecht ist in Deutschland Ländersache.

Vorgesehen ist bei der Überprüfung der Ausweise ein dreistufiges Verfahren. In der ersten Stufe wird vom DIBt lediglich ein Computerabgleich der Daten gemacht. Das soll helfen, völlig unsinnige Werte zu finden, die etwa durch Zahlendreher entstanden sind. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt aber nicht.

Das Institut wird auch nicht prüfen, ob ein Energieberater überhaupt einen Ausweis ausstellen darf. Dass muss er zwar bestätigen wenn er sich registriert, gegengeprüft wird es aber nicht. Wer einen Energieausweis ausstellen möchte, muss sich beim DIBt eintragen. Diese Eintragung ist kostenlos. Wer eine Nummer für einen Ausweis beantragt, muss für diese Nummer zwischen einem und zehn Euro bezahlen. Da die Ausweis-Aussteller die Nummer anfordern, müssen die Energieberater zumindest an dieser Stelle die Leistung bezahlen und können diese und den damit verbundenen Aufwand bestenfalls ihren Kunden weiter berechnen.

Für die zweite und dritte Stufe der Qualitätssicherung sind die Länder zuständig. Die zweite Stufe sieht vor, dass die Gebäudedaten und die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen überprüft werden. In der dritten Stufe ist eine komplette Prüfung von Daten und Berechnungen sowie Inaugenscheinnahme des Gebäudes vorgesehen. Das setzt aber die Zustimmung des Besitzers voraus. Die dürften nur ein mäßiges Interesse an einer Vor-Ort-Kontrolle haben, vor allem dann, wenn an den Berechnungen auch zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse hängen. Die EU ist mit konkreten Vorgaben zur prüfenden Fallzahl zurückhaltend. 117pgl

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