Anforderungen sind nach Größe des neuen Wohnraums differenziert

EnEV 2014 differenziert Anforderungen an Anbauten

Die EnEV 2014 gilt auch für Anbauten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Größe des neuen Raums.

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 hat die Regelungen für Anbauten an bestehende Häuser weiter differenziert, erläutert der Verband Privater Bauherren.

Wer sein bestehendes Haus um einen Anbau mit mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche erweitert und dabei auch gleich eine neue Heizungsanlage einbaut, der muss den gesamten Anbau den Vorgaben der EnEV 2014 für Neubauten unterwerfen, allerdings ohne die vorgesehenen Verschärfungen. Wer dabei auf eine neue Heizung verzichtet, muss dafür sorgen, dass die betroffenen Teile den Anforderungen der EnEV für die Änderung von Außenbauteilen entsprechen und die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten. Hat der Anbau eine Grundfläche von 50 Quadratmetern oder weniger, muss der Wärmeschutz nicht nachgewiesen werden.

Weggefallen ist aber auch die Bagatellgrenze der alten EnEV, die Anbauten unter 15 Quadratmeter betraf – das heißt: Ab sofort unterliegen alle Anbauten der EnEV, gleich, wie klein sie sind. Es lohnt sich also, bei geplanten Anbauten sehr genau über Wohnflächen nachzudenken und sich beraten zu lassen. Unter Umständen lässt sich ein kleinerer Anbau erheblich leichter und preiswerter realisieren.

Wer parallel zum Anbau auch die Heizung modernisiert, der hat allerdings mehr Gestaltungsspielraum, weil er zur Erfüllung der EnEV-Anforderungen Außenbauteile und Anlagentechnik entsprechend kombinieren und aufeinander abstimmen kann. Quelle: VBP / pgl

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