Hersteller sind fertig oder stehen in den Startlöchern

EnEV 2014 bringt Software-Umstellungen

Software zur Berechnung der EnEV 2014 ist teilweise bereits fertig. © KfW / Klewar

Die EnEV 2014 macht zahlreiche Umstellungen bei Energieberater-Softwarepaketen notwendig.

Anfang Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung, die <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung enev2014_fassung_vom_21.11.2013_1_.pdf _blank der enev vom>EnEV 2014 in Kraft. Planer und Energieberater müssen dann einige Änderungen beachten, auch wenn die nächste Verschärfung für die Gebäudehülle bei Neubauten erst 2016 kommt. Änderungen des Berechnungsverfahrens gibt es aber sofort, etwa bei der Berücksichtigung Erneuerbarer und beim vereinfachten Nachweis, dem so genannten EnEV Easy für Häuser mit Standard-Ausstattung.

Die Anbieter von Software, die berechnet, ob die EnEV eingehalten wird, hatten lange Zeit sich vorzubereiten und die neuen Anforderungen einzupflegen. Einige bieten bereits Rechenverfahren an, die den neuen Normen entspricht, andere verweisen auf die nächsten Programm-Updates, die die Umstellung bringen sollen.

Relevant für die Frage, welche Energieeinsparverordnung anzuwenden ist, ist das Datum, an dem der Bauantrag gestellt wird. Wenn der Antrag bis zum Mai 2014 gestellt wird, gilt die EnEV 2009. Wird der Antrag ab dem 1. Mai 2014 gestellt, gilt die EnEV 2014.

Was aber ist mit Projekten, die vorher beginnen, für die aber noch kein Bauantrag gestellt wird? Wolf-Dieter Dötterer, Experte für Technik und Ausbildung beim Energieberaterverband GIH rät, die Berechnung dann auf das nächst strengere Niveau durchzuführen, wenn es um die Einhaltung der Effizienzhaus-Kriterien gibt, die für KfW-Anträge maßgeblich sind. "Wenn es vorgesehen ist, ein Effizienzhaus 70 zu erreichen, dann versuche ich die Berechnung auf ein Effizienzhaus 55 zu bekommen". Damit hat man den strengeren Standard abgebildet.

Schon fertig ist die Umstellung des Programms ZUB HELENA. Das Programm enthält in den derzeit aktuellen Fassungen nach Angaben des Herstellers wesentliche Teile der EnEV 2014. Das Programm von ZUB Systems für die energetische Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden berechnet auch Wohngebäude nach der neuen DIN V 18599:2011 einschließlich der aktuellen Festlegungen des Referenzgebäudes. Zudem ist die Software um die neuen Anforderungen der KfW ergänzt.

Auch mit dem neuen Solar-Computer-Programm "Energieeffizienz Gebäude" können Energieberater, Ingenieure und Architekten ab sofort Neubau- oder Sanierungsprojekte nach EnEV 2014 und den neuen Ausgaben 2011 der DIN V 18599 berechnen. Zahlreiche Auswertungen und Variantenvergleiche stehen dem Anwender für optimierte Planung und qualifizierte Beratung zur Verfügung und umfassen auch den Nachweis nach EEWärmeG.

Bei Rowa.Soft können nach Angaben des Herstellers ab der Programmversion 14.20 Wohngebäudeberechnungen nach der EnEV 2014 durchgeführt werden.

Andere Hersteller liefern die Software zur EnEV 2014 vor Inkrafttreten der Verordnungen zeitnahe mit neuen Programm-Updates aus. So sagt etwa Hottgenroth Software, man werde Anfang April Updates zur Verfügung stellen, mit denen die EnEV 2014 abgebildet wird.

"Die Anforderungen der EnEV 2014 werden in die Software EVEBI eingearbeitet und pünktlich mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 zur Verfügung stehen", betont auch Heike Müller von Envisys. Bei Projekten, die jetzt begonnen werden, könne man mit der Projektbearbeitung jetzt anfangen. "Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EnEV 2014 wird es ein Update geben, mit dem das bereits begonnene Projekt auf die Anforderungen der EnEV 2014 umgestellt werden kann", sagt Müller.

Eine Herausforderung für Planer und Energieberater wird EnEV Easy sein. Es soll eine Vereinfachung für Standard-Gebäude bringen. Ganz so einfach wird es aber wohl doch nicht werden. Was ein Standard-Gebäude ist, ist nicht in der Novelle selbst beschrieben, sondern wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gar nicht zulässig ist EnEV Easy dann, wenn ein KfW-Kredit beantragt werden soll. von Pia Grund-Ludwig

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