Klärungsbedarf besteht bei Anschlussfinanzierung

Bundesrat will Wohnkreditrichtlinie ändern

Der Bundesrat will die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen. Die Kreditversorgung für ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen müsse dadurch verbessert werden, so die Ländervertreter.

Noch Klärungsbedarf sehen die Länder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von Förderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien sie in der Regel besonders schutzbedürftig.

Darüber hinaus könnten die Amortisationsanforderungen von Darlehen nach Ansicht des Bundesrates verbraucherfreundlicher sein. Auch die Rechtssicherheit der Kreditvergabe hält er für verbesserungswürdig. Darüber hinaus fordern die Länder mehr Mitbestimmung. Schließlich hätten sie einen sehr guten Überblick über die jeweiligen Immobilienmärkte. Verordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen werden, bedürften deshalb auch der Zustimmung des Bundesrates.

Die seit März geltende EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Kreditvergabe für bestimmte Personengruppen verschärft und war deshalb auf Kritik gestoßen. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen, enthält Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau und sieht die Einführung von so genannten Immobilienverzehrkrediten vor. Dabei handelt es sich um Kredite, die der Alterssicherung dienen.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. pgl

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