Veränderte Beträge sollen aber erst in zehn Jahren gelten

Bundesrat schlägt Reform der Grundsteuer vor

Die Reform der Grundsteuer soll sich nicht auf Mieten auswirken. © B. Baumann

Der Bundesrat schlägt eine Reform der Grundsteuer vor. Sie soll den derzeitigen Wert von Gebäuden berücksichtigen. Greifen wird sie nicht vor 2027.

Der Bundesrat hat am 4. November 2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.

Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.

Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen. Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.

Grund für die Reform ist eine veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bundesrat, dass die Reform nicht dazu führen dürfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt. Der Verband Haus und Grund fordert, dass dies nicht nur für Mieter gelten müsse, sondern dass die Aufkommensneutralität Teil des Gesetzes werden müsse. pgl

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