20-Prozent-Ziel ist noch zu schaffen

Bundesrat fordert EU-Mittel für Gebäudesanierung

Der Bundesrat bedauert, dass die EU-Kommission die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausschließt.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2014 mit der Vorlage der Europäischen Kommission zur Rolle der Energieeffizienz bei der Senkung der Treibhausgasemissionen befasst. Dabei gab es auch Schelte in Richtung Brüssel. Der Bundesrat bedauere, dass die Kommission die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen habe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.

Im Prinzip stellt sich der Bundesrat hinter das von der Kommission vorgeschlagene Energieeffizienzziel. Das Ziel einer Steigerung der Effizienz von 30 Prozent bis 2030 sei "ausgewogen und zugleich ambitioniert", heißt es aus Berlin. Der Bundesrat fordert aber, dass "bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen."

Einigkeit besteht darin, dass enorme Potenziale im Gebäudesektor liegen. Darauf verweist nicht zuletzt der jüngste 5. Sachstandsbericht des IPCC. Die Kernergebnisse des IPCC-Berichts für den Gebäudebereich gibt es mitterweile aufbereitet und im Überblick. Er listet auf, dass im Jahr 2010 32 Prozent des weltweiten Endenergieverbrauchs und 19 Prozent aller Treibhausgasemissionen auf Gebäude zurückzuführen sind. Die Bundesländer gehen, wie auch die Kommission, davon aus, dass das größte Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche private Investitionen erforderlich seien. Deswegen bedauere man die Zurückhaltung der Kommission bei der Förderung der Gebäudesanierung. Über Mittel aus dem europäischen Strukturfonds EFRE ist derzeit zwar die Förderung von Stadtentwicklung, aber nicht von Sanierungsprojekten möglich.

In ihrer Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, welchen Beitrag Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Union leisten kann. Bisher ist als übergeordnetes Energieeffizienzziel bis zum Jahr 2020 eine Energieeinsparung von 20 Prozent vorgesehen. Auf Grundlage von Untersuchungen und Prognosen geht die Kommission davon aus, dass die EU bis zu dem genannten Zeitpunkt Energieeinsparungen von 18 bis 19 Prozent erreichen kann. Das 20-Prozent-Ziel sei aber durch zusätzliche Anstrengungen aller Mitgliedstaaten noch zu schaffen. pgl

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