Hürde bei Immobilienerwerb wird höher

Brandenburg nimmt bei Grunderwerbsteuer Höchstsatz

Haus wird durch höhere Grunderwerbsteuer in Brandenburg teurer. © Interhyp

Brandenburg erhöht die Grunderwerbsteuer kräftig von 5 auf 6,5 Prozent.

Ab dem 1. Juli 2015 gehört Brandenburg zu den Spitzenreitern bei der Grunderwerbsteuer. Das Land erhöht seinen Satz von 5,0 auf 6,5 Prozent. Das ist seit 2007 das 25. Mal, dass ein Land die Grunderwerbsteuer erhöht, berichtet der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bis zur Föderalismusreform 2006 wurde der Erwerb von Immobilien mit bundeseinheitlich 3,5 Prozent besteuert. Heute ist das nur noch in Bayern und Sachsen der Fall.

In Berlin wurde die Grunderwerbsteuer 2013 von fünf auf sechs Prozent erhöht, in Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2014 auf 6,5 Prozent. Meist kommen die Erhöhungen in Wellen. So hatten auch Bremen und Niedersachsen zum 1. Januar 2014 auf 5 Prozent erhöht. Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen bei Grundsteuer bleiben in dem betreffenden Bundesland und werden nicht über den Länderfinanzausgleich abgeschöpft.

"Die Politik verlangt von den Bürgern, verstärkt selbst für das Alter vorzusorgen, weil sie es nicht mehr hinreichend organisieren kann. Gleichzeitig werden die Hürden für den Immobilienerwerb immer höher", kritisierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Wer in Brandenburg ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro erwerben möchte, zahle nun von einem Tag auf den anderen 4.500 Euro zusätzlich in die Landeskasse. Für viele Familien sei die Finanzierung und damit ein Stück eigene Altersvorsorge nicht mehr zu stemmen, unterstrich Kornemann. Quelle: Haus und Grund / pgl

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